Die Richterin entschied in diesem Fall im Zweifel für den Angeklagten. Die Aussagen des mutmaßlichen Opfers konnten nicht bestätigt werden.
FreispruchChef stand wegen Belästigung in Bensberg vor Gericht – Zeugin war nicht glaubwürdig
Der dritte Prozesstag brachte die Wende: Im Prozess um die behauptete sexuelle Belästigung einer Kellnerin durch ihren Chef hat das Bensberger Amtsgericht den Angeklagten freigesprochen. Die Richterin folgte dem Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“.
Mit ihrer Entscheidung entsprach sie dem Antrag der Staatsanwältin und des Verteidigers. Leicht hat sich die Justiz die Entscheidung nicht gemacht. Es stand Aussage gegen Aussage. Das Wort von Charlotte G. (Namen geändert), Klaus D. habe sie schon beim ersten Arbeitsgespräch 2021 und auch danach immer wieder unsittlich berührt, gegen das Wort des angeklagten 55-jährigen Restaurant-Geschäftsführers, dass da nichts dran sei.
Richterin entschied im Zweifel für den Angeklagten
Richterin Daldrup: „Wir hatten nur diese beiden Aussagen, keine Zeugen, keine Fotos, keine DNA-Spuren.“ In solchen Fällen komme es ganz besonders auf die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin an. Und die wurde zum Problem. Während die Beschreibung der 51-jährigen Frau zum eigentlichen Tatgeschehen auf die Richterin sehr kontinuierlich wirkte, gab es beim Randgeschehen immer größere Fragezeichen.
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So hatte Charlotte G. gesagt, sie sei nicht die einzige gewesen, die unter den Übergriffen des Chefs habe leiden müssen. Einer jungen Kollegin habe er sich im Thekenbereich von hinten genährt und sich an ihr gerieben.
Kollegin bestätigte Aussage des mutmaßlichen Opfers nicht
Die Kollegin wolle sie aber nicht benennen, da die Betroffene das nicht wolle. Doch trat am Mittwoch auch diese 20-jährige Kollegin, Jennifer H., in den Zeugenstand. Nein, sie habe nie ein Problem mit dem Chef gehabt. Sie sei nicht belästigt worden und sie sei auch durchaus in der Lage, „Nein“ zu sagen, wenn sie etwas nicht wolle, sagte die junge Frau, die weiterhin in dem Lokal arbeitet, vor Gericht.
Jennifer H. war nicht die einzige Restaurant-Mitarbeiterin, die die Glaubwürdigkeit ihrer Ex-Kollegin erschütterte, gleich drei Kolleginnen sowie die Lebensgefährtin scharten sich in einer Pause um den Angeklagten und seinen Verteidiger. In den Zeuginnenaussagen ging es auch um Angaben, die Charlotte G. über eine angebliche Misshandlung durch einen früheren Chef gemacht habe und über einer sexuelle Belästigung in einem anderen Betrieb.
Frage der Richterin: Charlotte G. haben einer Kollegin erzählt, der Ex-Chef habe sie geschlagen, weswegen sie ihn nun als Gast nicht bedienen wolle? Charlotte G: „Nein, das nicht. Er war ein bisschen barsch im Vorbeigehen.“ Richterin: „Lügt die Zeugin?“ Charlotte G.: „Nein, ich meine nicht, dass die Zeugin lügt. Es kann sein, dass ich das Wort Schlagen benutzt habe.“
Und später: „Es war falsch von mir zu sagen, er hätte mich geschlagen.“ Ähnlich auf Sand gebaut waren die Angaben über den Übergriff eines Spülers: Ihre Kollegin Magda P. sagte aus, dass Charlotte G. ihr erzählt habe, der Spüler habe ihr an die Brust gefasst. Vor Gericht berichtete Charlotte G. dagegen von einem unerwünschten Kuss.