Eine Kellnerin bezichtigt ihren Ex-Chef, sie am Arbeitsplatz sexuell belästigt zu haben, der Mann bestreitet. Der Prozess geht weiter.
Rhein-BergProzess um sexuelle Belästigung in Gladbach geht in Runde Drei
Der Prozess um die mutmaßliche sexuelle Belästigung einer Kellnerin durch ihren Chef in einem gediegenen Bergisch Gladbacher Restaurant geht weiter. Nachdem am ersten Verhandlungstag neben der Zeugin der Anklage und ihrem Ehemann auch die Chefs vom Chef und eine weitere Kellnerin ausgesagt hatten, wurde jetzt ein weiterer bergischer Gastronom angehört. Der berichtete viel vom Hörensagen und wenig aus eigenem Wissen.
Der Verteidiger des als Grapscher angeklagten 55-jährigen Restaurantfachmanns Klaus D. (Namen geändert) will nun außerdem noch einen dritten Ex-Chef der 50-jährigen Kellnerin Charlotte G. hören. Aber auch die Kellnerin, die am ersten Verhandlungstag die Vorfälle und ihre psychischen Auswirkungen eindringlich beschrieben hatte, soll noch einmal gehört werden.
Informationen vom Hörensagen
Gastronom Marcel F. ist ebenfalls Chef eines gediegenen Restaurants in Rhein-Berg. Angeblich, so war am ersten Prozesstag behauptet worden, hatte Charlotte G. den Endfünfziger bezichtigt, ihr gegenüber gewalttätig geworden zu sein. Davon, sagte Marcel F. im Gericht, habe er inzwischen auch gehört, und zwar von seinem Gastro-Kollegen Klaus D., dem Angeklagten, aber auch von einer anderen Person.
Marcel F. sagte weiter, ihm sei erzählt worden, Charlotte habe erzählt, sie sei von ihm, Marcel geschlagen und geschubst worden, als sie in seinem Lokal gearbeitet habe. Auch habe er mitbekommen, dass Charlotte ihn in dem von Klaus D. geführten Restaurant nicht bedienen wollte, als er dort Gast war.
Zeuge verwechselt die Begriffe „Vergewaltigung“ und „Belästigung“
Dass Klaus D. „Probleme“ mit Charlotte habe, wisse er von diesem. Vor ein paar Wochen habe ihm Klaus D. am Telefon auch gesagt, Charlotte habe behauptet, Klaus D. habe versucht, sie zu „vergewaltigen“. Das Wort von der versuchten Vergewaltigung, das ja noch eine andere Qualität hat als die tatsächlich in Rede stehenden Vorwürfe der sexuellen Belästigung durch Grapschen und anzügliche Sprüche, nahm Marcel F. dann wieder zurück. Er ersetzte es durch „sexuelle Belästigung“ und erklärte die falsche Vokabel damit, dass Deutsch nicht seine Muttersprache sei. Auf eine weitere Frage der Richterin bestritt er ausdrücklich, seine frühere Angestellte jemals geschlagen oder geschubst zu haben.
Nach dem Ende der rund 20-minütigen Vernehmung kündigte Richterin Daldrup an, an einem weiteren Prozesstag Ex-Kellnerin Charlotte G. noch einmal zu befragen. Der Verteidiger brachte zudem einen weiteren Ex-Chef der Kellnerin ins Spiel. Dieser werde aussagen, dass Charlotte auch bei ihm einen männlichen Mitarbeiter, nämlich einen Spüler, bezichtigt habe, er habe sie sexuell belästigt.
Das Verfahren gegen den Geschäftsführer des Gladbacher Restaurants war in Gang gekommen, nachdem eine Vorsprache der Kellnerin und ihres Ehemanns bei den Chefs des Chefs, den eigentlichen Restaurantbesitzern, gescheitert war. Denn die Ober-Chefs klärten die Situation anders als erhofft: Die Kellnerin wurde gefeuert, der Geschäftsführer blieb. Der Prozess wird Mitte Februar fortgesetzt.