Die Stadtverwaltung hat einen Antrag zum Ausbau der Altenberger-Dom-Straße an den falschen Fördertopf gerichtet. Es fehlen 2,1 Millionen Euro.
StraßenbauPanne bei Förderantrag in Bergisch Gladbach verursacht Defizit in Millionenhöhe
Nach einer Panne im Zusammenhang mit einem millionenschweren Förderantrag droht jetzt eine Finanzierungslücke in Höhe von 2,1 Millionen Euro für den Umbau der Altenberger-Dom-Straße in Schildgen. Aktuell steht die Stadt mit leeren Händen da. Die Finanzierung des Straßenbauprojekts ist ungewiss.
Der Fall ist einigermaßen kurios. Sachbearbeiter der Stadtverwaltung haben den Antrag zur Förderung der Umgestaltung des Straßenabschnitts zwischen Leverkusener und Schlebuscher Straße an einen falschen Fördertopf gerichtet. Die einzige gute Nachricht in dem ganzen Durcheinander ist wohl, dass die Anlieger über KAG-Beiträge nicht zur Kasse gebeten werden können, um das Defizit zu stopfen. „Die Anlieger müssen nicht bezahlen. Die KAG-Beiträge werden vom Land übernommen“, versichert das Pressebüro auf Anfrage dieser Zeitung.
Zwei Fehler, die die Stadt teuer zu stehen kommen könnten
Bei der Beantragung von Zuschüssen ist die Stadt zweigleisig vorgegangen. Einen Antrag für den Neubau der Radwege sowie die Erneuerung der Fahrbahn richtete die Stadtverwaltung im Mai 2023 an das Landesprogramm „Förderrichtlinie Nahmobilität“. Der zweite ging an das Förderprogramm „kommunaler Straßenbau“.
Doch im Gespräch mit der Bezirksregierung Köln Anfang 2024 habe sich herausgestellt, dass das Programm „Förderung der Nahmobilität“ gar keine Förderung für Herstellungskosten für Fahrbahnen beinhaltet. Lediglich der Geh-Radweg sei förderfähig, erläutert die Verwaltung in ihrer Mitteilungsvorlage, die dem Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen am 10. September vorgelegt wird. Zudem habe die Bezirksregierung die Verwaltung darüber aufgeklärt, dass nicht zwei parallele Förderungen für eine Gesamtmaßnahme beantragt werden könnten, berichtet die Verwaltung.
Es könnten Fehler sein, die die Stadt teuer zu stehen kommen. Denn die Suche nach Alternativen gestaltet sich offensichtlich schwierig. Im Förderprogramm „kommunaler Straßenbau“ erfülle die Gesamtmaßnahme zwar die Kriterien für eine vollständige Förderung. Aber die Verwaltung erwarte trotzdem keine Zuwendungen für das Jahr 2025.
Der Grund: Das Land NRW habe die finanziellen Mittel drastisch gekürzt – von 150 Millionen auf 50 Millionen Euro pro Jahr, heißt es in der Vorlage. Für die Erstattung anteiliger Kosten zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen bei „go. Rheinland“ sei die Frist abgelaufen.
Stadt Bergisch Gladbach muss eventuell in Vorkasse gehen
Trotzdem bleibt als Strategie nur, kurzfristig „einen neuen überarbeiteten Antrag“ zum Förderprogramm „kommunaler Straßenbau“ bei der Bezirksregierung einzureichen, teilt das Pressebüro mit. Aber auch hier gibt es einen Haken: Die Stadt müsste in Vorkasse gehen für Planungs- und Baukosten – in der Hoffnung, dass das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt erst nach Baubeginn Anfang 2025 bewilligt wird. Nach aktuellen Berechnungen beziffert die Verwaltung das Finanzierungsloch auf 2,1 Millionen Euro.
Durch die Abrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) könne dieses Defizit um zirka eine Million Euro gemindert werden, heißt es. Für die Förderung der Haltestellen rechne die Stadt mit 30.000 Euro. Unterm Strich bliebe dann immer noch ein Loch in Höhe von 1,085 Millionen Euro – auch kein Pappenstiel.
Erst im November will die Stadt eine Abrechnung vorlegen
Der Umbau des Streckenabschnitts zwischen Leverkusener Straße und Schlebuscher Straße bildet den Auftakt des Mammutprojekts zur Modernisierung der Altenberger-Dom-Straße: Bau eines gemeinsamen Hochboards für Fußgänger und Radfahrer auf der westlichen Seite (bergauf), eines 1,50 Meter breiten Schutzstreifens für Radfahrer sowie von zwei Parkbuchten für Lieferfahrzeuge und vier Pkw-Stellplätzen auf der östlichen Seite (bergab). Auf dem gesamten Streckenabschnitt soll die Fahrbahndecke erneuert werden.
Der politische Beschluss für die Planung fiel Ende August 2023 mehrheitlich aus – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion. Die Stadtverwaltung wies zuvor die Ausschussmitglieder auf die zeitliche Dringlichkeit einer Entscheidung hin. Andernfalls müsste der Antrag zur Teilnahme an der Förderrichtlinie Nahmobilität zurückgezogen werden. Den Förderumfang bezifferte die Verwaltung damals mit 80 Prozent der Gesamtkosten.
Die Stadtverwaltung will den Baubeginn 2025 trotz der Panne einhalten. „Die dafür bestehenden Optionen – KAG-Mittel und neuer Förderantrag – werden weiterverfolgt“, betont die Pressestelle. Gegebenenfalls müsse die Stadt die Fördergelder dann lediglich vorfinanzieren. Die endgültige Finanzierungsberechnung will die Verwaltung dem Ausschuss für Mobilität im November vorstellen.