Geldstrafe und SperreGabelstaplerfahrer aus Bergisch Gladbach steigt aufs Rad um
Bergisch Gladbach – Kein Führerschein und keine Versicherung, dafür gefälschte Kennzeichen und Drogen im Blut: Jetzt hat ein 43-jähriger Gabelstaplerfahrer gute Vorsätze und will dauerhaft aufs Fahrrad umsteigen. Das kündigte der Bergisch Gladbacher zumindest in seinem Strafprozess wegen Urkundenfälschung sowie Fahrens ohne Führerscheins und ohne Versicherungsschutz an.
„Ich stehe zu meinen Fehlern“, sagte der mehrfach einschlägig vorbestrafte Mann in seiner Verhandlung und kündigte zugleich Besserung an. Es war am 11. Oktober vergangenen Jahres um kurz nach 22 Uhr, als der Lagerarbeiter in seinem Pkw auf dem Heimweg in eine allgemeine Verkehrskontrolle geriet.
Mit falschem Bergheimer Kennzeichen durch Bergisch Gladbach
Den Beamten fiel auf, dass das „BM“-Kennzeichen an dem Ford gefälscht, das Fahrzeug nicht versichert und Klaus K. (Name geändert) nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Auch wurde ihm wurde eine Blutprobe entnommen, bei deren Analyse sich Amphetamine und Cannabis nachweisen ließen; ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde aber mit Hinblick auf die anderen drei schwerer wiegenden Vorwürfe nicht weiter betrieben.
Auf die Frage der Staatsanwältin, wie er sich die Zukunft vorstelle, verriet Klaus K., dass er inzwischen ein „Jobrad“ habe. „Benutzen Sie das auch bei Wind und Wetter?“ „Ja. Es sind ja nur fünf Minuten zur Arbeit.“ Die Rauschmittelspuren seien im Blut gewesen, weil es Montag gewesen sei und er am Wochenende gefeiert habe – worauf die Anklägerin darauf hinwies, dass er am Montagabend ja schon einen ganzen Arbeitstag auf dem Gabelstapler hinter sich gehabt habe. Darauf Klaus K.: „Ja, aber der ist auf fünf Stundenkilometer gedämpft.“
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Die Staatsanwältin forderte 4800 Euro Geldstrafe sowie eine einjährige Führerschein-Sperre. Klaus K. fand das zwar ein bisschen viel, nahm das gleichlautende Urteil der Richterin aber gleichwohl an, als die ihn darauf hinwies, dass Strafe und Sperre angesichts seiner vorangegangenen Vorstrafe absolut angemessen seien. „Fahren Sie Fahrrad“, ermunterte die Richterin den Gabelstaplerfahrer.