Krawall am FriesenwallAbfeiern in Köln endet für 19-jährigen Rösrather vor Gericht
Rösrath/Köln – Mal so richtig abfeiern wollte ein 18-jähriger Rösrather auf dem Friesenwall in Köln. Mit dem Ergebnis, dass er am Morgen im Polizeigewahrsam in Kalk aufwachte und sich jetzt wegen Bedrohung und Beleidigung vor der Bensberger Jugendrichterin Milena Zippelius-Rönz wiederfand.
„Ich hatte wohl einen Filmriss“, gab der Azubi, der zum Prozess nicht nur seinen Verteidiger, sondern auch seine Eltern mitgebracht hatte, über die Ereignisse in der Nacht zum 6. November zu Protokoll. Vor der Disco hatte es nach einer Körperverletzung einen Polizeieinsatz gegeben, bei dem sich der groß gewachsene junge Mann nicht unter Kontrolle hatte.
Schimpftiraden gegen Polizisten
„Er fuchtelte mit seinen Händen vor unseren Gesichtern herum, war in Rage“, schilderte ein 39-jähriger Polizeioberkommissar die Situation. Am Ende entschlossen sich die Beamten, „zur Eigensicherung“ den jungen Störer ruhigzustellen. Sie fesselten ihm die Hände mit Kabelbinder auf dem Rücken und forderten einen Transporter zum Polizeigewahrsam im Präsidium in Kalk an. Bis der Wagen eintraf, mussten sie sich von dem Rösrather die übelsten Beschimpfungen und Bedrohungen anhören: „Ich f…euch alle, ich f… euer Leben“ und so weiter.
Im Gerichtssaal war das dem jungen Mann erkennbar unangenehm. „Das ist eigentlich überhaupt nicht meine Art“, versicherte er, wofür auch sein blütenweißer Strafregisterauszug sprach. Nachdem er morgens mit dem Filmriss in der Zelle aufgewacht sei, habe er versucht, die Nacht zu rekonstruieren und auf Nachfrage im Club erfahren, dass ihn wohl jemand von hinten auf der Tanzfläche angesprungen habe.
Mit 1,8 Promille vermindert schuldfähig
Ausdrücklich bat er die beiden Polizisten, die als Zeugen aussagten, um Entschuldigung, und einer der beiden nahm die Entschuldigung auch an: „Als ersten Schritt, dem als zweiter ein anderes Verhalten in Zukunft folgen muss.“
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Wie das Ganze nun ahnden? Jugendrichterin Zippelius-Rönz schlug eine „kleine Geldauflage“ für den mittlerweile 19-Jährigen vor. Eine wirkliche Bedrohung sei das Ganze nicht gewesen, dafür habe es aber eine ganze Reihe von Beleidigungen gegeben, ausgesprochen wohl im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, nämlich mit 1,8 Promille.
Klare Haltung zur Polizeiarbeit
Damit der junge Mann klare Haltung zeigen könne zur Polizeiarbeit, schlug sie vor, dass das Geld, 400 Euro, an das Sozialwerk der Polizei gehen soll. Angeklagter, Eltern und Verteidiger, der zunächst gemeint hatte, eine Nacht im Gewahrsam sei doch Sanktion genug, berieten sich kurz, dann erklärten sie sich mit dem Vorschlag einverstanden.