Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Attacke im WahnMutmaßlicher Hackebeil-Angreifer von Bergisch Gladbach soll in Psychiatrie kommen

Lesezeit 3 Minuten
Auf einer grauen Oberfläche liegt ein Hackebeil.

Mit einem Hackebeil griff ein 56-Jähriger einen Wirt an. (Symbolbild)

Dem Angeklagten wurde eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Die ließ er nicht therapieren und gilt deswegen als Gefahr für die Allgemeinheit. 

Die Zeichen deuten auf eine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie: So lautete jedenfalls am Dienstag der Antrag der Staatsanwaltschaft für einen in Köln lebenden Chinesen (56), der im September 2024 einen Landsmann in dessen Gladbacher Restaurant mit einem japanischen Fleischhackbeil heimtückisch angegriffen hatte.

Den Angriff soll der Beschuldigte im Zustand eines Eifersuchtswahns vor dem Hintergrund einer akuten paranoid-halluzinatorischen Psychose und somit in schuldunfähigem Zustand begangen haben.

In seinem Wahn sei der 56-Jährige davon ausgegangen, dass seine von ihm bereits seit Jahren getrennt lebende Ehefrau ein Liebesverhältnis mit dem Opfer unterhalten habe, hieß es im Plädoyer des Vertreters der Staatsanwaltschaft. Dass das Opfer bei dem Angriff nicht ums Leben kam, hat der 55-Jährige wohl nur seinen Reflexen zu verdanken. Als der Angeklagte von hinten mit dem mächtigen Hackbeil zuschlug, parierte der 55-Jährige die zwei Hiebe mit dem rechten Arm, bevor der Täter entwaffnet werden konnte. Beide Schläge gingen bis auf den Knochen, mehrere Sehnen wurden durchtrennt und eine Arterie eröffnet.

Bergisch Gladbacher Opfer kann seit Angriff nicht mehr arbeiten

Laut dem gerichtsmedizinischen Gutachten bestand vor allem wegen des geschädigten Blutgefäßes akute Lebensgefahr durch Verbluten. Zwar rettete der Geschädigte durch den Reflex sein Leben, das allerdings um den Preis, dass sein rechter Arm und seine rechte Hand schwer verletzt wurden. Der bis zum Tattag als Koch tätige Geschädigte kann seither nicht mehr arbeiten. Nur noch Mittel- und Ringfinger der rechten Hand kann er bewegen.

Seit 1990 mit seiner Ehefrau verheiratet, hatte der Beschuldigte China 1992 aus politischen Gründen verlassen. Nach der Geburt seines zweiten Kindes drohten dem Beschuldigten Schwierigkeiten wegen der damals herrschenden strikten Ein-Kind-Politik in der Volksrepublik China.

Angelegter wollte Diagnose paranoide Schizophrenie nicht wahrhaben

Als Ehefrau und Kinder 2008 ebenfalls nach Deutschland kamen, war die Familie längst entfremdet. Die Tochter des Beschuldigten hatte im Prozess über ihren Vater gesagt: „Er fühlte sich immer alleine gegen drei.“ Bereits damals soll der Angeklagte aber auch schon psychische Auffälligkeiten gezeigt haben; 2014 soll ihm bei einem Urlaub in China eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden sein. Aufgrund nicht vorhandener Krankheitseinsicht verschlimmerte sich die Situation für den 56-Jährigen, aber auch für die Familie. Die Frau trennte sich schließlich.

„Nach der Trennung entwickelte der Beschuldigte die Idee, dass der Geschädigte und seine Ehefrau eine Beziehung hätten, sie ihm fremdgehe“, sagte Oberstaatsanwalt Bastian Blaut. Vor diesem Hintergrund war es kurz vor der Tat auch zu einem Besuch des 56-Jährigen bei seiner Ehefrau gekommen, bei dem er sie mit einem Messer bedrohte. Die ebenfalls anwesende Tochter hatte den Vater aber entwaffnen können.

Einen Tag später war es dann zu dem Angriff auf den 55-Jährigen in Bergisch Gladbach gekommen, was der psychiatrische Sachverständige in dem Prozess bemerkenswert fand: „Eigentlich steht bei Eifersuchtswahn die Ehefrau und nicht der Rivale im Zentrum des Tötungswunsches“, sagte der Gutachter ebenfalls am Dienstag. Wegen der nicht vorhandenen Krankheitseinsicht und fehlender Therapiebereitschaft sei der 56-Jährige eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Ein Urteil in dem Fall soll bereits am Mittwoch gesprochen werden.