Der China-Restaurantbetreiber wurde bei dem Angriff lebensgefährlich verletzt. Mitarbeiter eilten ihm zur Hilfe.
LandgerichtsprozessMann soll Bergisch Gladbacher Wirt mit Hackebeil angegriffen haben

Vor dem Kölner Landgericht muss sich ein Mann verantworten, der den Betreiber eines China-Restaurants in Bergisch Gladbach mit einem Hackebeil angegriffen haben soll.
Copyright: David-Wolfgang Ebener/dpa
Schier verzweifelt zeigte sich am Montag vor dem Kölner Landgericht ein 55 Jahre alter China-Restaurantbetreiber aus Bergisch Gladbach, der im September 2024 von einem chinesischen Landsmann aus dem Nichts heraus mit einem japanischen Fleischhackbeil angegriffen und lebensgefährlich verletzt worden war. „Ich habe eine Frau und zwei Kinder, und ich kann nichts mehr machen mit meiner Hand. Wie soll ich so weiterleben?“, klagte der Chinese mittels eines Dolmetschers.
Den Angriff hatte der Mann zwar mit dem rechten Arm abwehren können, sodass der Schlag ihn nicht am Kopf, Hals oder im Schulterbereich treffen konnte, was sicherlich tödlich geendet wäre. Die Abwehr geschah aber um den Preis, dass der Koch drei Finger an seiner rechten Hand nicht mehr bewegen kann.
Angeklagter soll plötzlich Hackebeil aus dem Rucksack geholt haben
Vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts ist ein 56-Jähriger angeklagt. Er soll am 7. September 2024 bei einem Besuch im Restaurant „Dschingis Khan“, als ihm der 55-Jährige einen Kaffee zubereitete, unvermittelt ein Fleischhackbeil aus seinem Rucksack geholt und ohne Vorankündigung auf den Wirt eingeschlagen haben. Nur weil er aus dem Augenwinkel eine Bewegung gesehen habe, habe er noch den rechten Arm hochreißen können und so zwei Hiebe abwehren können, sagte das Opfer.
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Er habe dann die Hand mit dem Beil festgehalten, woraufhin der Angeklagte mit der Faust auf den Kopf des 55-Jährigen geschlagen habe. „Meine Mitarbeiter sind dann gekommen, um mir zu helfen. Sonst hätte er mich umgebracht“, sagte der Gastronom und zeigte auf den Angeklagten. Gemeinsam habe man den Angeklagten überwältigen und entwaffnen können. Ein Gast im Restaurant habe die Polizei gerufen.
Angeklagter war schon am Vorabend im Restaurant aufgetaucht
Schon am Abend zuvor sei der Angeklagte in dem Restaurant aufgetaucht. „Er sagte, er wolle sich umschauen“, sagte der Geschädigte im Zeugenstand. Der Angeklagte habe sich dann alles angesehen und sei auch in die Küche gegangen. Anschließend sei er wieder gegangen. Ob der Mann auch da schon das Hackebeil im Rucksack bei sich geführt hatte, blieb unklar.
Am nächsten Morgen sei der Angeklagte erneut im Restaurant aufgetaucht. „Du bist ja schon wieder da“, habe der Wirt zum Angeklagten gesagt und ihm Kaffee angeboten. „Dann hatte er schon ein Messer in der Hand. Zum Glück konnte ich es abwehren. Ich habe aber sehr viel Blut verloren. Meine ganze Hand ist zu nichts nutze.“
Rechtsmedizin: Gefäßverletzung war lebensgefährlich
Laut dem Gutachten der Rechtsmedizin waren durch die beiden Hiebe unter anderem Sehnen durchtrennt und eine Arterie eröffnet worden. Die Gefäßverletzung sei akut lebensgefährlich gewesen, hatte die Gutachterin gesagt.
Zum Motiv der Tat existiert das Gerücht, der Restaurantbetreiber könne eine Liebesbeziehung zur Ehefrau des Angeklagten unterhalten haben. Das bestritt der 55-Jährige allerdings vehement. Er sei mit der Frau und den Kindern des Angeklagten befreundet, mehr nicht. Bis vor sechs Jahren habe er kurz für den Angeklagten als Koch gearbeitet, so der Geschädigte.
Dann habe er aber das jetzige Restaurant übernommen. Seither habe er keinen Kontakt mehr zum Angeklagten gehabt. „Aber schon damals bei der Arbeit fand ich ihn boshaft“, sagte der 55-Jährige bei der Gerichtsverhandlung. Der Prozess wird fortgesetzt.