Großbaustelle drohtPflaster in Gladbacher Fußgängerzone muss wohl ausgetauscht werden
Bergisch Gladbach – Eine schlechte Nachricht zu verkünden, fällt meistens sehr schwer. Die Stadt Bergisch Gladbach hat so eine schlechte Nachricht zu verkünden: Nahezu das gesamte Pflaster in der Gladbacher Fußgängerzone wird wieder aufgenommen und neu verlegt werden müssen. Die Steine wurden auf dem falschen Untergrund gelegt und der Planer orderte die falschen Steine, die für die Belastungen nicht geeignet seien. Nach Informationen dieser Zeitung sind dies die Kernaussagen eines Gutachtens, das der Stadt bereits seit Dezember 2020 vorliegt.
Dabei ist die gute Nachricht für die Stadt, dass ihr in dem Gutachten keine Schuld für das schadhafte Pflaster gegeben wird. Die ausführende Firma Frauenrath hatte argumentiert, die wackelnden, bröckelnden Steine seien die Folge einer falschen Fugenbehandlung gewesen. Die Stadt hätte die Fugen nach Abnahme des verlegten Pflasters „nachsanden“ müssen. Das sei nicht geschehen, stattdessen seien Kehrmaschinen eingesetzt worden, die die Situation weiter verschlimmert hätten. Diese Argumentation schließen sich die Gutachter ausdrücklich nicht an.
Pflaster wurde erst 2013 für 3,5 Millionen Euro verlegt
2013 war das Pflaster für rund 3,5 Millionen Euro verlegt worden. Ein Projekt, das von der Regionale 2010 gefördert wurde. Spätestens 2015 war klar, dass es erhebliche Mängel gab - die juristische Auseinandersetzung mit der Firma Frauenrath begann. Es dauerte stolze drei Jahre, bis im Rahmen eines Beweissicherungsverfahren das Pflaster tatsächlich gründlich untersucht wurde. Im Juni 2020 rückten Fachbetriebe an und überprüften Steine und Unterbau. Das Gutachten wurde im Dezember der Stadt präsentiert.
Ein Mitarbeiter der Verwaltung, der nicht zitiert werden will: „Die Freude darüber, für den Schaden nicht verantwortlich zu sein, war schnell verflogen, als wir uns über die Konsequenzen im Klaren wurden.“ Zumindest den Fachleuten war noch sehr gut in Erinnerung, wie der Handel in Gladbach während der Umbauarbeiten litt. Solch eine Belastung passt nun ganz und gar nicht in eine Zeit, in der sich der Handel durch die Corona-Pandemie in einer schweren Krise befindet.
Fraktionen diskutieren Gutachten
Teilweise wurde das Gutachten, oder die Ergebnisse des Gutachtens, in den Fraktionen diskutiert. Allerdings immer unter dem Vorbehalt, dass es sich noch um ein „vorläufiges Gutachten“ handele. Schließlich hätten alle Prozessbeteiligten noch die Möglichkeit zu Nachfragen, die wiederum gutachterlich bearbeitet und beantwortet werden müssen. Erst dann sei die gutachterliche Arbeit abgeschlossen und das Ergebnis verbindlich zu betrachten.In der offiziellen Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage dieser Zeitung heißt es denn auch: „Da das Gutachten Grundlage eines sehr sensiblen Regressverfahrens ist, nimmt die Stadt Bergisch Gladbach – wie in schwebenden Verfahren üblich – öffentlich keine Stellung, um die erstrebten Abstimmungs- und Einigungsprozesse im Verfahren nicht zu gefährden. Zu zeitlichen Perspektiven, wann dies sein wird, kann aktuell keine Prognose gestellt werden.“
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Die Firma Frauenrath wollte das Gutachten nicht kommentieren. In der Zentrale hieß es auf Anfrage: „Es ist ein Fall für unsere Rechtsabteilung.“
Wie es aussieht, ist der Fall trotz Gutachten keineswegs klar. So wurde die Fußgängerzone übergeben und von der Stadt abgenommen. Damals wurden keinerlei Mängel geltend gemacht. Allerdings traten die Schäden auch erst später auf und waren – so könnte die Stadt argumentieren – bei der Abnahme nicht ersichtlich. Allerdings wurde die Baustelle ja permanent begleitet und kein Fehler fiel auf. Denkbar auch, dass Frauenrath - oder deren Versicherung - ein zweites Gutachten in Auftrag geben wird, um die Fugen-Theorie noch einmal zu erhärten.
In keinem Fall ist damit zu rechnen, dass innerhalb der nächsten zwei Jahre eine Entscheidung gefällt wird und die Bauarbeiter anrücken. Das kann auch als gute Nachricht für den Gladbacher Handel gewertet werden: In unmittelbarer Zukunft bleibt alles wie es ist.