Bergisch Gladbach – Der Schuss auf einen 29-jährigen Bergisch Gladbacher, der in der Nacht zum 23. August zunächst randaliert und Einsatzkräfte später laut Polizeibericht mit Messern attackiert hat, ist in Notwehr abgegeben worden.
Zu diesem Zwischenergebnis ist die Staatsanwaltschaft Köln nach Ermittlungen der Kölner Polizei gekommen. Diese hat den dramatischen nächtlichen Einsatz im Gladbacher Langemarckweg untersucht und mittlerweile zu einem guten Teil rekonstruiert, wie Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer auf Anfrage mitteilte. Demnach gibt es auch einen Tonmitschnitt des Einsatzgeschehens.
Bergisch Gladbach: Anwohner hatte mit Flaschen geworfen
Im Rahmen des noch andauernden Ermittlungsverfahrens wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung gegen den 29-Jährigen habe die Staatsanwaltschaft auch zu prüfen, ob auch gegen die Polizeibeamtin ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung aufgrund des abgegebenen Schusses aufzunehmen sei, so Bremer. „Dies hat die Staatsanwaltschaft – nach derzeitigem Stand –mangels eines entsprechenden Anfangsverdachts verneint.“
Nachbarn hatten in der Nacht zum 23. August die Polizei alarmiert, weil der 29-jährige Bewohner eines Mehrparteienhauses am Langemarckweg gegen Mitternacht von seinem Balkon aus Passanten und Autos mit Flaschen beworfen habe. Da der 29-Jährige trotz mehrfacher Aufforderung den Polizeibeamten die Tür nicht geöffnet hatte, hatten diese die Tor am Ende aufgebrochen.
Bergisch Gladbacher offenbar psychisch erkrankt
„Der offenkundig psychisch erkrankte Beschuldigte hatte seine Angriffsbereitschaft gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten bereits zuvor verbal und auch aktiv durch das Werfen mehrerer Gegenstände, darunter ein leerer Getränkekasten, zum Ausdruck gebracht“, so der Sprecher Ulrich Bremer. Schließlich sei der 29-Jährige „mit zwei Messern in der rechten Hand, wovon eines eine Klingenlänge von circa 30 Zentimetern hatte, aus einer Entfernung von lediglich etwa fünf Metern auf die Beamten“ zugegangen, so Bremer.
Die eingesetzten Beamten hätten den 29-Jährigen ,mehrfach lautstark davor gewarnt, sich mit den Messern zu nähern und „zugleich den Schusswaffengebrauch mehrfach angedroht“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Schließlich gab eine Polizeibeamtin einen Schuss auf den Oberkörper des Mannes ab, der dadurch schwer verletzt wurde.
Polizeibeamten hatten Gladbacher mehrfach gewarnt
Für die mehrfachen Warnungen der Polizeibeamten im Vorfeld gibt es nach den Erkenntnissen der Kölner Ermittler mehrere Belege. „Die mehrfache Androhung des Schusswaffengebrauchs wird sowohl belegt durch die Angaben der eingesetzten Beamten als auch durch die Audioaufzeichnung einer Nachbarin“, so Oberstaatsanwaltschaft Bremer. „Zudem befanden sich links von der Wohnungstür des Beschuldigten weitere Polizeibeamte, die ebenfalls ein Angriffsziel des Beschuldigten hätten sein können.“
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Fazit der Staatsanwaltschaft: „Mit Blick auf die kurze, durch den Angreifer in Sekunden zu überwindende Distanz war die Schussabgabe in der konkreten Situation das mildeste zur Verfügung stehende Mittel, um den Angriff zu stoppen.“ Die Schussabgabe durch die Polizeibeamtin sei daher – Stand jetzt - als „gerechtfertigt im Rahmen einer bestehenden Notwehrlage gemäß Paragraf 32 des Strafgesetzbuches anzusehen“, so Bremer. Ermittlungen gegen die Polizeibeamtin gibt es daher nicht, die Ermittlungen gegen den 29-Jährigen dauern an.