Standortsuche ist schwierigWo soll Gladbachs „Platz für Kinderrechte“ entstehen?
Bergisch Gladbach – Die Stadt soll einen „Platz der Kinderrechte“ bekommen. Eine gute Sache, um Kinderrechte sichtbar zu machen, da ist sich die Politik einig. Aber so einfach ist es dann doch nicht. Favorisierter Standort ist der Vorplatz der ehemaligen Volksschule an der Bensberger Straße 133 in Heidkamp. Ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2013 steht der Benennung an dieser Stelle entgegen.
Damit hängt der einstimmige Beschluss, den der Hauptausschuss in seiner jüngsten Sitzung im September gefasst hat, in der Luft. Obwohl alle Fraktionen die Idee des Kreisverbandes Rhein-Berg des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) an diesem Standort für sehr begrüßenswert hielten. Denn das denkmalgeschützte Gebäude hat sich in vergangenen Jahren zu einer Anlaufstelle für gemeinnützige und soziale Hilfen etabliert. Und der als Parkplatz genutzte Vorplatz verwandelt sich mehrfach im Jahr in einem Dorfplatz, auf dem gefeiert wird.
Umbenennung könnte Umstände verursachen
Trotzdem müsste der Bürgermeister streng genommen, den Beschluss des Hauptausschusses kassieren. Denn er entspricht nicht den selbst auferlegten Richtlinien aus dem Jahr 2013. Darauf hat die Verwaltung die Mitglieder des Hauptausschusses in der Sitzung auch ausdrücklich hingewiesen.
Nichts Neues zum Hindenburgplatz
Um die Umbenennung des Hindenburg-Platzes in Bensberg ist in den vergangenen Monaten eine Debatte entstanden. Den Vorstoß machte eine Initiative junger Leute – Schüler und Studenten, die sich den Namen Erinnerungspolitische Initiative Bergisch Gladbach gegeben hat. 16 betroffene Anwohner bekräftigten daraufhin in einer Petition, dass sie die Umwidmung ihrer Adresse grundsätzlich ablehnen. Einer ihrer Hauptgründe ist, dass die Umbenennung einen großen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedeute. Da aus dem Vorstoß der jungen Leute kein politischer Antrag erwachsen ist, ist die Umwidmung des Platzes aktuell kein Thema im Stadtrat. Bereits 2002 und 2013 fanden entsprechende Anträge aus der Bürgerschaft sowie der Partei Die Linke keine Mehrheit. (ub)
Die Regelungen besagen, dass „Straßen, Wege und Plätze nur in besonderen Ausnahmefällen umbenannt werden, insbesondere nur dann, wenn für die Anwohner keine unzumutbaren Kosten entstehen.“ In diesem Fall wären die Mieter im Haus betroffen. Dazu zählen unter anderem Deutscher Kinderschutzbund, Jugendwerkstatt der Arbeiterwohlfahrt oder die Vereine Mikibu und Domino-Zentrum für trauernde Kinder. Sie müssten sämtliche Verträge und Unterlagen ändern.
Inoffizielle Bezeichnung wäre auch denkbar
Die Stadtverwaltung prüft nun, ob und wie eine neue Adresse an dieser Stelle doch offiziell ins Straßenverzeichnis aufgenommen werden kann. Dazu gehört auch eine Befragung der Mieter, ob sie damit einverstanden sind. Oliver Vogt als Eigentümer des im Volksmund Roten Schule genannten Gebäudes hat schon einmal nichts dagegen.
Im Gespräch mit dieser Zeitung sagt er: „Der Standort im Stadtgebiet eignet sich sehr gut, gerade weil sich die dort beheimateten Institutionen, fast alle mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen.“ Auch gegen eine inoffizielle, symbolische Bezeichnung hätte Vogt genau wie der Deutsche Kinderschutzbund nichts. Die Amtsadresse würden in diesem Fall weiterhin Bensberger Straße 133 lauten.
Öffentliche Fläche eventuell bald auf dem Zanders-Gelände
„Wir hätten die Möglichkeit, den Platz zu einem Leuchtturm der Kinderrechte zu gestalten“, argumentiert Michael Zalfen. Eine Informationstafel mit den Kinderrechten oder bespielbare Skulpturen der Kinderrechte aufzustellen, lauten weitere Vorschläge des DKSB. Kinderrechte erhielten mit einem eigenen Platz einen Ort, um die Debatte darüber zu führen.
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„Aktuell steht keine alternative Fläche zur Verfügung“, bestätigt Stadtsprecher Martin Rölen. Es läuft darauf hinaus, den Heidkamper Platz informell den Kinderrechten zu widmen, bis es eines Tages, eventuell auf dem Zanders-Gelände, eine öffentliche Fläche gibt. Der Kinderschutzbund wäre, sagt Zalfen, mit dieser provisorischen Lösung zufrieden.