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Bergisch Gladbacher GerichtBonner Pizzabäcker stürzt mit dem Roller und wird bestraft

Lesezeit 2 Minuten
Justizbeamter im Gericht

Ein Justizbeamter in einem Gericht (Symbolbild)

Bergisch Gladbach/Köln – Direkt an der Stadtgrenze zwischen Bergisch Gladbach und Köln mit seinem Motorroller gestürzt war ein 71-jähriger gelernter Pizzabäcker und am Rand der Bergisch Gladbacher Straße liegengeblieben. Eine Blutprobe ergab 1,7 Promille. Einen Strafbefehl wollte er nicht bezahlen, so dass Fall vor Gericht kam, wo er in Abwesenheit verurteilt wurde.

Nach dem Urteil von Strafrichterin Birgit Brandes muss der 71-Jährige 300 Euro Strafe wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zahlen. Außerdem wird ihm der Führerschein entzogen; frühestens nach drei Monaten darf ihm eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Niemand sah den Mann tatsächlich fahren

Bemerkenswert waren gleich mehrere Details an dem Fall: Nach seinem Sturz hatte der Kradfahrer angegeben, er habe in Bonn Bekannte besucht und sei auf dem Heimweg gewesen. Wie er es da nach Dellbrück geschafft hatte, blieb offen. Besonders wichtig für den Verteidigers war die Tatsache, dass niemand den Betrunkenen hatte fahren sehen.

Der erste Zeuge, der am Ort des Sturzes eintraf, sah den Mann erst, als er bereits auf dem Boden lag, den Helm auf dem Kopf, das Zweirad daneben. Wie dieser Zeuge aussagte, stoppten weitere Zeugen, darunter ein Feuerwehrmann, der sich routiniert um den Verletzten kümmerte und unter anderem fragte, ob er getrunken habe. „Zwei Bier“, habe der geantwortet und damit die Umstehenden trotz allem zum Schmunzeln gebracht.

Richterin ermittelt Zeugen selbst

Unter anderem diese Reaktion des Verunglückten war es, die die Argumentation seines Verteidigers ins Leere laufen ließ. Der wies nämlich darauf hin, dass doch überhaupt nicht klar sei, ob sein Mandant selbst gefahren sei: „Vielleicht war er ja nur der Beifahrer und der Fahrer ist geflüchtet.“ Angesichts dieser Unklarheit müsse der 71-Jährige freigesprochen werden.

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Dagegen hatten Richterin und Staatsanwältin keine vernünftigen Zweifel daran, dass der Angeklagte sein Krad selbst gefahren hatte – unter anderem aufgrund der Aussage des ersten Zeugen. Diesen Zeugen hatte übrigens die Richterin selbst ermittelt. Denn der Mann hatte zunächst nur seine Handynummer am Unfallort zurückgelassen, um sich um seine kränkelnde Tochter kümmern zu können. Nachdem ein ermittelnder Polizeibeamter an der Aufgabe gescheitert war, mit dem Zeugen telefonisch Kontakt aufzunehmen, griff die Richterin selbst zum Telefonhörer – und hatte Erfolg.