Polizisten bedrohtGladbacher nach Angriffen unter Alkohol zu Bewährung verurteilt
Bergisch Gladbach/Overath – Ein Mann wie eine Eiche: Wer mit Lars H. als Begleiter nachts unterwegs ist, braucht sich auch in den finstersten Ecken Kölns nicht zu fürchten, denn den guten Lars (Name geändert), zwei Meter groß, breitschultrig und offenbar bärenstark, wird so schnell niemand angreifen. In einem anderen Licht erscheinen die Kräfte des 31-jährigen Bergisch Gladbachers indes, wenn er abends im Suff zu krakeelen beginnt. So geschehen am 2. November 2020 in Overath.
Die Polizei erschien mit acht Einsatzkräften, und trotz dieser Übermacht stand Lars H. jetzt wegen eines tätlichen Angriffs auf Amtsträger in Tateinheit mit Sachbeschädigung vor dem Bergisch Gladbacher Amtsgericht. Das verurteilte ihn unter Einbeziehung einer alten Verurteilung zu 13 Monaten Haft auf Bewährung.
2000 Euro Schaden bei Tritt gegen Auto
„Wir haben uns ja lange nicht mehr gesehen“, begrüßte Richterin Birgit Brandes ihren „alten Bekannten“. Lars H. berichtete kurz aus seinem Leben: Er wohne nicht mehr in Gladbach, weil er sich von seiner Lebensgefährtin getrennt habe. Derzeit sei er beim Bruder in Overath untergekommen, und eine neue Wohnung zu finden, sei nach dem Hochwasser ziemlich schwierig geworden. Er habe gearbeitet, beziehe aber im Moment Arbeitslosengeld 1. Seinen kleinen Sohn sehe er alle zwei Wochen.
Am 2. November vergangenen Jahres war Lars offensichtlich gar nicht gut drauf. Als ihn die Polizei auf der Straße ansprach, ging er laut Anklage bedrohlich auf die Beamten zu und versuchte, einem Polizisten ins Gesicht zu schlagen. Der Beamte konnte den Angriff abwehren. Mit vereinten Kräften brachten die Ordnungshüter Lars H. zu Boden und verfrachteten ihn in einen Streifenwagen. Dabei konnten sie aber nicht verhindern, dass er vorher noch so kräftig gegen ein geparktes Auto trat, dass dabei 2000 Euro Schaden entstanden.
Alkoholkonsum wirkt Strafmildernd
„Es stimmt komplett“, äußerte sich im Prozess Strafverteidiger Dr. Karl-Christoph Bode anstelle des Angeklagten zu den Vorwürfen und wiederholte damit die Einlassung, die er zuvor schon schriftlich abgegeben hatte. Lars habe Krach mit der Verlobten und zur Tatzeit rückgerechnet 2,6 Promille Alkohol intus gehabt. „Das schafft man nicht mit Bier, da müsste man schon zwei Kästen auf ex trinken“, hielt Bode Lars H. vor. Der räumte ein, dass vor allem Whisky im Spiel gewesen sei.
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Das Gesetz sieht für tätliche Angriffe auf Amtsträger grundsätzlich Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor. Allerdings gibt es den strafmildernden Paragrafen 21. Und der bedeutet in der Konsequenz, so Richterin Brandes zum Angeklagten: „Auch bei einem Kerl wie Ihnen bewirkt so viel Alkohol eine verminderte Schuldfähigkeit.“ Am Ende verhängte sie sieben Monate für die neue Tat und zog sie mit den neun Monaten aus dem alten Urteil zu 13 Monaten insgesamt zusammen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.