Gut ein Jahr stand eine Bergisch Gladbacher Putzfrau (56) mit geringen Internetkenntnissen unter Geldwäscheverdacht. Jetzt war der Prozess.
Whatsapp-BetrugBergisch Gladbacher Putzfrau steht als Geldwäscherin vor Gericht
Für die angeklagte Bergisch Gladbacher Putzfrau war es ein wahres Horrorerlebnis. Mehr als ein Jahr lang stand die 56-jährige Maleika A., Mutter dreier Kinder, unter Geldwäscheverdacht, jetzt musste sich die Reinigungskraft vor dem Bensberger Amtsgericht wegen des Vorwurfs der Geldwäsche verantworten.
Unbekannt gebliebene Hintermänner hatten versucht, ihr Girokonto bei einer Genossenschaftsbank für Whatsapp-Betrügereien zu nutzen. Zwar fiel den Bankmitarbeitern früh genug auf, dass mit dem Konto der Geringverdienerin etwas nicht stimmen konnte, sodass sie es sperrten und kein weiterer Schaden entstand, doch Maleike A. (Name geändert), der deutschen Sprache kaum und moderner Homebanking-Technologien offenbar gar nicht mächtig, hatte viel Ärger deshalb.
Staatsanwaltschaft beantragt am Ende Freispruch
Immerhin: Am Ende ihres Prozesses sprach Richterin Pauline Willberg die Angeklagte auf Antrag der Staatsanwaltschaft frei, und der Kölner Strafverteidiger Siegmar Kemm versprach, den durch die Kontosperrung entstandenen Schaden in Ordnung zu bringen.
Zu Prozessbeginn ist es mit der Verständigung trotz eines Dolmetschers nicht so ganz leicht, denn schon bei der Feststellung der Personalien gibt es ein erstes Missverständnis, als es um die Staatsangehörigkeit der Gladbacherin geht. „Kongo“, sagt die Angeklagte zunächst, doch ihre im Zuschauerraum sitzende erwachsene Tochter schaltet sich ein: „Nein, deutsch!“
Tochter schaltet sich im Prozess vermittelnd ein
So geht es weiter: Nein, der Beruf der Mutter sei nicht Hausfrau, sondern Putzfrau, und sie habe einen Minijob. Mutter und Kinder legten für den Lebensunterhalt zusammen. Als das geklärt ist, wird die Anklage verlesen: Am 1. und am 2. Februar 2023 habe Maleika A. einmal 1950 und das andere Mal 2750 Euro Geldeingang auf ihrem Konto gehabt – von Frauen, die vorher mit einem altbekannten Whatsapp-Trick von ihren vermeintlichen Kindern um die Überweisung auf das Konto von Maleike A. gebeten worden seien.
Wieder von dem Konto abgeflossen und irgendwohin verschwunden sei das Geld danach aber nicht mehr, ergänzt in der weiteren Verhandlung die Richterin: Die Bank habe das Konto umgehend gesperrt, die fraglichen Beträge seien mitsamt mehreren hundert Euro, bei denen es sich um zwei Monatslöhne der Angeklagten handele, eingefroren worden. Und quasi im Kühlschrank der Bank liegt das Geld bis heute.
Nachdem sich die Prozessbeteiligten hinreichend davon überzeugt haben, dass der Angeklagten ganz offenbar die Kenntnisse für derartige Betrügereien fehlen („Wenn ich etwas aus dem Internet möchte, bestellt das meine Tochter für mich“), überlegen sie, was zu tun sei, damit die von der Bank weiterhin festgehaltenen Beutegelder zurück an die beiden Absenderinnen gelangen.
Am Ende erklärt sich Verteidiger Siegmar Kemm bereit, die Verhandlungen mit dem Geldinstitut zu führen, um die Überweisungen wieder den betrogenen Frauen und die Putzlöhne seiner Mandantin zukommen zu lassen.
Offen bleibt im Prozess bis zuletzt, auf welche Art und Weise die unerkannt gebliebenen wahren Täter an die Bankdaten von Maleike A. gekommen sind. Gleichwohl beantragen Staatsanwaltschaft und Verteidigung den Freispruch vom Vorwurf der Geldwäsche, den Richterin Willberg auch prompt verkündet - verbunden mit der Mahnung: „Passen Sie im Internet genau auf!“