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Fünfjähriges Mädchen missbrauchtGladbacher zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt

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Landgericht Köln

Landgericht und Amtsgericht Köln. (Symbolbild)

Bergisch Gladbach/Köln – Schneller als gedacht ist in einem Verfahren wegen Kindesmissbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie gegen einen Gladbacher das Urteil ergangen. Unter Einbeziehung eines Strafbefehls vom Amtsgericht Kassel aus dem Jahr 2013 wurde der Mann zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es nach zweitägiger Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der 37-Jährige im Sommer 2012 in Kassel ein 2007 geborenes Mädchen in zwei Fällen schwer sexuell missbraucht hatte. Einen dieser Fälle wertete das Gericht als Vergewaltigung.

Ferner ist der Mann wegen fünf weiterer Fälle des einfachen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen schuldig gesprochen worden. Darüber hinaus wurde der Mann auch wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie in jeweils zwei Fällen sowie Abruf von kinderpornografischen Inhalten in sechs Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt.

Bergisch Gladbacher legt Geständnis ab

Der 37-Jährige hatte nach Anklageverlesung ein umfassendes Geständnis abgelegt. So ersparte er dem heute 13 Jahre alten Opfer, der Pflegetochter der Tante seiner damaligen Lebensgefährtin, eine Zeugenaussage vor dem Landgericht.

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Der Mann hatte das Mädchen in seinem damaligen Arbeitszimmer seiner Kasseler Wohnung missbraucht. Er hatte auch zugegeben, dass er den Widerstand des Mädchens, dass bei einer Gelegenheit laut: „Nein!“, gerufen hatte, mit körperlicher Gewalt gebrochen hatte.

Das Verfahren stand nicht im Zusammenhang mit dem sogenannten Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach. (bks)