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Mit Bewährung80-Euro-Betrug – Drei Monate Haft für dreifache Mutter in Bergisch Gladbach

Lesezeit 2 Minuten
Eine Frau tippt auf einem iPad eine Mail (gestellte Szene). 

Wegen Internet-Betruges ist eine dreifache Mutter am Bergisch Gladbacher Amtsgericht als Wiederholungstäterin zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Erneut stand eine Mutter als Betrügerin vor dem Bergisch Gladbacher Amtsgericht. Das Opfer hatte Mitleid, wollte die Anzeige zurückziehen.

Im Prozess wirkte sie traurig und verzweifelt, die dreifache bergische Mutter, die sich wegen eines klassischen Internet-Betruges vor Gericht verantworten musste. Auf einer Verkaufsplattform hatte die aktuell arbeitslose Odenthalerin Fachbücher ihres ebenfalls erwerbslosen Ehemanns zum Verkauf angeboten und sich von einem angehenden Pfleger aus dem Ruhrgebiet 80 Euro überweisen lassen. Das Geld kam schnell an, doch auf die im Buchhandel 150 Euro teure Fachliteratur wartet Mahmoud P. (Namen geändert) bis heute vergeblich.

Immerhin brachte Jasmin G. in ihrem Betrugsprozess eine Entschuldigung über die Lippen, als der 40-jährige Geschädigte aus Mülheim an der Ruhr im Zeugenstuhl saß und über Ärger und Enttäuschung sprach. So überzeugend traurig und zerknirscht sprach die in sehr prekären Verhältnissen lebende Frau ihre Worte „Ich wollte mich entschuldigen. Es tut mir total leid“, dass der ebenfalls finanziell nicht auf Rosen gebettete Mahmoud P. Mitleid bekam: „Kann ich die Anzeige zurückziehen?“, fragte er in Richtung von Richterin Pauline Willberg und der Oberamtsanwältin. Die Vertreterin der Anklage antwortete klar, schnell und deutlich: „Nein“ und ergänzte dann: „Sie können aber die Entschuldigung annehmen.“

Angeklagte sollte sich künftig von Kleinanzeigen fernhalten

Die Härte der Juristin hatten ihren Grund: Jasmin G. stand nicht zum ersten Mal wegen Betruges vor Gericht, sondern war bereits 2023 wegen mehrerer Fälle verurteilt worden. Und zu ihrer neuen Gerichtsverhandlung hatte sie weder die Bücher noch das Geld mitgebracht.

Am Ende verhängte Richterin Willberg, der Forderung der Staatsanwaltschaft folgend, drei Monate Haft, die sie aber zur Bewährung aussetzte. Zudem muss Jasmin G. ihre Schulden in acht Raten zu je zehn Euro bei Bücherkäufer Mahmoud P. abstottern. Die Angeklagte nahm aus dem Prozess den dringenden Rat mit, ihren Kleinanzeigen-Account zu kündigen, wenn sie damit nicht zurechtkomme.