Urteil im Prozess um die falschen Polizisten von Rösrath-Forsbach: Der Haupttäter, ein Ex-Polizist aus Wien, geht für 30 Monate in Haft.
ProzessEx-Polizist nach Betrugsversuch in Rösrath als falscher Polizist verurteilt
Das Bergisch Gladbacher Schöffengericht hat sein Urteil im Fall der falschen Polizisten von Rösrath gesprochen: Der Haupttäter (43), ein früherer Polizist aus Tschetschenien, der nun in Wien lebt und die österreichische Staatsangehörigkeit erworben hat, muss für zweieinhalb Jahre wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges und anderer Delikte hinter Gitter. Den Haftbefehl gegen den Mann, der bei seiner Festnahme am 16. Mai 2024 in Rösrath-Forsbach eine geladene Pistole im Auto hatte, erhielt das Gericht aufrecht.
Dagegen wurde sein 51-jähriger Mitangeklagter, ein nicht vorbestrafter Familienvater aus Mannheim, am Mittwochnachmittag vor Allerheiligen lediglich wegen Beihilfe zum versuchten Betrug zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die beiden Männer hatten angegeben, nicht gewusst zu haben, dass sie von unbekannt gebliebenen Hintermännern als falsche Polizisten und Geldabholer bei einem mehr als 90 Jahre alten Forsbacher eingesetzt werden sollten.
Mit ihrem Urteil entsprachen Richterin Britta Epbinder und die beiden Schöffinnen in der Höhe der Forderung der Staatsanwältin; diese hatte allerdings im Fall des Mannheimers Gehilfen Rahim Ö. (Namen geändert) eine Verurteilung wegen versuchter Geldwäsche statt wegen versuchten Betruges gefordert.
Drahtzieher Yussuf bleibt unentdeckt
Für Haupttäter Abdurashid G. aus Wien hatte die Bensberger Verteidigerin Juliana Metten eine Strafe im „bewährungsfähigen Bereich“, also maximal zwei Jahre, gefordert. Ihr Mandant habe von der Masche „falscher Polizist“, mit dem der Forsbacher Otto G. beinahe um 20 000 Euro geprellt worden wäre, nichts gewusst und gegenüber der Polizei auch sogleich Hintermann Yussuf angegeben. Diese Spur sei aber nicht weiter verfolgt worden.
Anwältin Mettens Mannheimer Kollege Horst Glawe, der Rahim Ö. vertrat, forderte für seinen Mandanten Freispruch. Denn der habe von der ganzen „Falscher Polizist“-Inszenierung überhaupt nichts gewusst, habe nur geglaubt, er solle Geld abholen und das Weite gesucht, als er dem alten Herrn an dessen Haustür gegenüberstand und der sich nicht mehr sicher war, ob er dem ihm telefonisch durch Hintermänner angekündigten „Polizisten“ tatsächlich 20 000 Euro Bargeld in einem durchsichtigen Umschlag aushändigen sollte und auch noch ein aufmerksamer Nachbar dazukam.
Abdurashid G. äußerte im letzten Wort Bedauern: „Ich bin selbst von einem Greis, meinem Großvater, großgezogen worden. Ich schäme mich sehr, vor dem Gericht und vor ihm.“ Sein Mitangeklagter Rahim Ö. nannte die Strafforderung der Staatsanwältin ungerecht: „Ich bin missbraucht worden.“
Dagegen waren die drei Richterinnen davon überzeugt, dass Abdurashid G. gewusst habe, was er tat. Er habe die Dinge eingefädelt, habe Rahim Ö. als Fahrer engagiert und vor Ort die Dinge kontrolliert. Der wegen Waffendelikten und Körperverletzung in Österreich mehrfach vorbestrafte Angeklagte habe zudem eine Neun-Millimeter-Pistole griffbereit im Auto gehabt.
Sein Gehilfe Rahim Ö. sei angesichts der Gesamtumstände so ahnungslos nicht gewesen, wie er es darstelle. Zu diesen Gesamtumständen gehöre auch, dass die unbekannt gebliebenen Hintermänner auf der Fahrt der beiden Angeklagten von Mannheim zum Tatort Rösrath immer wieder telefonisch zur Eile gemahnt hätten - wohl, damit es sich der alte Herr nicht noch einmal anders überlege. Angesichts der behaupteten Ahnungslosigkeit hielt Richterin Epbinder Industriekaufmann Ö. entgegen: „Dafür sind Sie mir zu klug.“
Rahim Ö. hatte sich über seinen Verteidiger selbst gestellt, nachdem die Bergisch Gladbacher Polizei und danach auch die Medien vier Tage nach dem versuchten Betrug über die Tat und die Festnahme des Komplizen berichtet und eine Personenbeschreibung des Flüchtigen veröffentlicht hatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.