Bild an Freund geschicktOdenthaler soll Partnerin beim Sex fotografiert haben

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- Vor Gericht bestritt der Angeklagte, seine Bekannte aus der Dating-App heimlich aufgenommen zu haben.
- Dagegen gestand er die Weiterleitung des kompromittierenden Bildes.
- Ein Urteil gab es aber noch nicht wegen eines ungewöhnlichen Grundes.
Odenthal/Bergisch Gladbach – Ein 27-jähriger Odenthaler soll beim Geschlechtsakt im Wald seine Sexualpartnerin ohne deren Einverständnis fotografiert und das Bild später deren Freund aufs Handy geschickt haben. Das könnte, wenn es denn so war, nicht nur höchst unanständig und gemein gewesen sein, sondern auch ein Fall fürs Strafgericht, nämlich eine „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“.
Vor Gericht bestritt der Angeklagte allerdings, seine Bekannte aus der Dating-App heimlich aufgenommen zu haben. Dagegen gestand er die Weiterleitung des kompromittierenden Bildes plus des Kommentars „Das gefällt ihr.“
Falsche Zeugin geladen
Ein Urteil gab es am ersten Prozesstag noch nicht, denn die Justiz hatte versehentlich nicht die junge Hauptbelastungszeugin zur Aussage geladen, sondern deren Mutter. Die 52-Jährige trägt nicht nur denselben Nachnamen, sondern wohnt auch in demselben Haus und hat zu allem Überfluss auch noch einen sehr ähnlichen Vornamen wie die Tochter.
Da aber Mutter Beate (Namen geändert) naturgemäß keine verlässlichen Angaben darüber machen konnte, ob ihre Tochter Beatrix dem Dennis aus der Dating-App tatsächlich eine Fotografiererlaubnis für seine In-flagranti-Bildaufnahme erteilt hatte, vertagte Richter Ertan Güven den Prozess erst einmal, um Beatrix selbst befragen zu können.
Dem Gericht geht es nicht um Moral
Zu seinem ersten Prozesstag hatte Dennis statt eines Verteidigers nur einen Ordner mit Unterlagen mit in den Saal gebracht – und dann engagiert bekundet, dass die Vorwürfe völlig absurd seien. Beatrix scheine unter massiven psychischen Problemen zu leiden und habe sich ihm mit einem falschen Vornamen vorgestellt. Im Übrigen habe sie ihren Freund betrogen.
„Ich habe ihm das Foto geschickt, weil ich so aufgebracht war und ihm klarmachen wollte, dass er an die Falsche geraten ist“, gab er an. Mit so viel vorgeblicher „Männersolidarität“ konnte der Angeklagte aber wohl eher nicht punkten. Richter Güven stellte jedenfalls klar, dass es nicht um ein Moralurteil gegen die Zeugin gehe, sondern um den Vorwurf, der Angeklagte habe widerrechtlich eine Aufnahme aus dem „höchstpersönlichen Lebensbereich“ angefertigt und verschickt.
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Auf Distanz zu Dennis ging in seiner Aussage Martin (23), der gehörnte Ex-Freund. Nein, er habe nicht wie von Dennis behauptet bei diesem darüber geklagt, dass ihn Beatrix schon öfter betrogen habe: „Sie hat mal einen anderen geküsst. Das war’s.“ Und auch an eine „psychische Belastung“ seiner Ex „kann ich mich nicht erinnern“. Der Prozess wird fortgesetzt.