Irmintraut Fuchs kann nach einem Urteil ihr Haus praktisch nicht mehr erreichen - ihre Anwälte haben Berufung eingelegt.
Berufung90-jährige Bergisch Gladbacherin kämpft vor Gericht für freien Zugang zu ihrem Haus
Die Rechtsanwälte von Irmintraut Fuchs - eine 90-jährige Seniorin die nach einem Gerichtsurteil fürchtet, ihr Haus nicht mehr verlassen zu können - haben Berufung eingelegt.
Rechtsanwalt Jonas Lange von der Kölner Kanzlei Verweyen Lenz-Voß sagte im Gespräch mit dieser Zeitung: „Bis wir die Begründung ausgearbeitet haben, wird es aber schon noch einige Wochen dauern.“ Ein riesiger Aktenberg sei zu bearbeiten, hinzu käme, dass man sich auch noch einmal sehr intensiv die städtebaulichen Akten anschauen werde.
„Wir werden da wirklich jeden Stein umdrehen.“ Grundsätzlich sei man sehr zuversichtlich, dass man bei der Berufung der 90-Jährigen helfen könne, ohne Angst weiter in ihrem Haus wohnen zu können. Weiter versuche man, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.
Die Berichterstattung hat eine ganze Welle von Reaktionen ausgelöst. In sozialen Medien wird eine Demonstration für die Seniorin geplant. Rechtsanwälte melden sich in der Redaktion und bieten Irmintraut Fuchs ihre Hilfe an. Teilweise werden konkrete juristische Argumentationen vorgeschlagen. Etwa der Hinweis auf den Paragraf 226: „Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.“
Inzwischen ist auch die Gladbacher Verwaltung noch einmal vor Ort gewesen. Offensichtlich wird auch von dieser Seite noch einmal die Sachlage beleuchtet. Der Seniorin reagiert mit einer Mischung aus Freude und Überraschung auf den Zuspruch, den sie erfährt. „Ich wünsche doch nur, dass ich in Ruhe in meinem Haus weiterleben kann.“