In einer kleinen Hühner-Hobbyhaltung in Bergisch Gladbach ist ein Fall von Geflügelpest aufgetreten. Das hat das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Worauf nicht nur Geflügelhalter nun achtgeben müssen.
TierseucheErster bestätigter Fall von Geflügelpest in Rhein-Berg
Der Bergisch Gladbacher Stadtteil Hebborn gehört ebenso zur Schutzzone wie Refrath, Lückerath liegt ebenso wie Paffrath im Drei-Kilometer-Umkreis von der Hobbyhühnerhaltung, in der – wie berichtet – am Montag der erste bestätigte Fall von Geflügelpest im Kreisgebiet nachgewiesen wurde.
Geflügel in Schutzzone muss in den Stall
Alle Geflügelhalterinnen und -halter in dieser Schutzzone müssen nun ihr Federvieh in geschlossenen Ställen oder sie so unter einer Schutzvorrichtung halten, dass ihre Hühner, Enten, Gänse, Puten oder Wachteln keinen Kontakt zu Wildvögeln haben können und vor deren Ausscheidungen geschützt sind.
Sämtliche Betriebe, die Vögel in der Schutzzone halten, sowie alle Betriebe mit mehr als 1000 in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in der zehn Kilometer durchmessenden Überwachungszone (siehe Karte), erhalten innerhalb der nächsten drei Wochen mindestens einmal Besuch von amtlichen Tierärzten.
Daher müssen auch alle in beiden Zonen ansässigen Geflügel haltenden Betriebe dem Veterinäramt beim Rheinisch-Bergischen Kreis umgehend die Anzahl ihrer Tiere, deren Nutzungsart sowie den Standort melden – es sei denn, die Tierhaltung ist dem Veterinäramt beziehungsweise der Tierseuchenkasse bereits bekannt. Eine Meldung kann laut Kreis telefonisch unter (0 22 02) 13-28 15 oder per E-Mail erfolgen. Umgehend sollen Geflügelhalter sich auch melden, wenn sie vermehrt kranke oder tote Tier finden.
Überwachungszone reicht bis nach Overath und Odenthal
„Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich“, so die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung.
Die eingerichtete Überwachungszone umfasst neben Bergisch Gladbacher und Kölner Stadtgebiet auch nahezu die komplette Gemeinde Odenthal, Teile des Kürtener Gemeindegebiets sowie der Stadtgebiete von Overath und Rösrath.
Die Geflügelpest ist anzeigepflichtig und wird laut Kreisveterinäramt durch Influenzaviren, genauer HPAI-Viren, hervorgerufen. Dabei werden die Viren über Zukauf von bereits infiziertem Nutzgeflügel oder beim Herbstzug von Wildvögeln, etwa Enten und Gänsen, in die Hausbestände übertragen. Dies kann über Ausscheidungen wie Kot, oder aber die gemeinsame Nutzung von Wasserquellen durch Haus- und Wildgeflügel erfolgen.
Es gibt laut Kreis „keine Hinweise darauf, dass für Menschen von den zurzeit in Deutschland kursierenden Erregern eine besondere Gefahr ausgeht“. Laut Kreisveterinäramt eine besonders schwer verlaufende Form der sogenannten Vogelgrippe (aviären Influenza). Sie ist hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen bietet weitere Informationen für Hobby- und Kleingeflügelhalter im Internet an.