AboAbonnieren

Rhein-Berg Kreis warnt vor GeflügelpestHalter sollten über Unterbringung nachdenken

Lesezeit 2 Minuten

Noch gibt es in Rhein-Berg keine Stallpflicht, sie könnte aber laut Kreisveterinäramt schon bald drohen.

Rhein-Berg – Zu besonderer Wachsamkeit ruft das Veterinäramt des Kreises erneut alle Geflügelhalter auf. Nachdem die Geflügelpest im November zunächst bei Wildvögeln am Niederrhein festgestellt worden war, kam es nun zu Verdachtsfällen in zwei geflügelhaltenden Betrieben in den Kreisen Gütersloh und Paderborn.

„In Ostwestfalen hat das Fachministerium deshalb eine Stallpflicht angeordnet“, weiß Rhein-Bergs Kreisveterinär Dr. Thomas Mönig. Im Rheinisch-Bergischen Kreis seien zwar bisher keine Fälle bekannt geworden.

Halter sollten über die Unterbringung nachdenken

„Es besteht jedoch die Gefahr, dass Wildvögel das Virus durch den Vogelzug mit ins Bergische Land bringen“, so Mönig. „Deshalb sollten die Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung der Seuche konsequent umgesetzt werden.“

Außerdem sollten sich Geflügelhalter bereits jetzt Gedanken über die Unterbringung ihrer Tiere machen, sollte eine Stallpflicht auch im Rheinisch-Bergischen Kreis angeordnet werden, rät der Kreisveterinär.

Wildvögel und Geflügel nicht in Kontakt bringen

Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden, so Mönig. „Deshalb darf Hausgeflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden.“ Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, dürfen für Wildvögel nicht zugänglich sein.

Das könnte Sie auch interessieren:

Das Hausgeflügel darf außerdem nicht mit Wasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. „Halter von Geflügel sollten ihre Bestände kritisch in den Blick nehmen und sich folgende Fragen stellen: Wo können Hühner, Gänse oder Enten direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen haben?“, fasst Dr. Thomas Mönig zusammen.

Ansteckend

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine durch ein Influenzavirus hervorgerufene Infektion von Geflügel und Wildvögeln. Theoretisch können sich laut Kreisveterinär Dr. Thomas Mönig auch Menschen damit anstecken: „Für den Menschen besteht jedoch nur bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel die Gefahr einer Ansteckung.“ Beim Umgang mit dem eigenen Geflügel sollten die Hygienemaßnahmen genau beachtet werden, rät Mönig. „Halter sollten nach Umgang mit den Tieren Arbeitskleidung und Schuhe direkt wechseln.“ Gründliches Händewaschen und eine anschließende Desinfektion trügen ebenfalls dazu bei, eine Infektion zu verhindern. (wg)

Unklare Krankheitserscheinungen und vermehrte Todesfälle bei Hühnern, Enten oder Gänsen sollten dem Haustierarzt und dem Veterinäramt unter der Telefonnummer (0 22 02) 13-28 15 umgehend gemeldet werden. Beim Kreisveterinäramt sind auch weitere Infos erhältlich.