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Geldstrafe„Wie blöd kann man sein?“ – Richterin verurteilt Dachdecker aus Bergisch Gladbach

Lesezeit 2 Minuten
Dachdecker decken ein Dach.

Ein Dachdecker aus Bergisch Gladbach, der seinem Ex-Chef gedroht und anschließend 1500 Euro Geldauflage nicht bezahlt hat, ist zu 2400 Euro Geldstrafe verurteilt worden (Symbolfoto).

Ein Gladbacher Dachdecker hat seinen Chef bedroht, eine Auflage nicht bezahlt und das Gericht versetzt. Nun muss er eine Geldstrafe zahlen.

Mit der ziemlich deutlichen Formulierung „Wie blöd kann man sein?“ ist die Bensberger Schöffenrichterin Birgit Brandes einem kriminellen Dachdecker in dessen Abwesenheit aufs Dach gestiegen und hat ihn zu 2400 Euro Geldstrafe verdonnert. Statt zum Prozess zu erscheinen, hatte es der 24-jährige Bergisch Gladbacher dem Vernehmen nach vorgezogen, auf einer Baustelle in Brüssel zu arbeiten.

Eigentlich jedoch hätte sich Bruno G. (Name geändert) jedoch den kompletten Verhandlungstermin ersparen können, was auch die rhetorische Frage der Richterin erklärt. Er hätte sich einfach nur an seine Zusagen aus einem gerichtlichen Kuhhandel im Juli 2023 halten müssen.

Damals stand er bereits einmal vor dem Schöffengericht. Der Vorwurf: Er habe seinem Ex-Chef via Whatsapp gedroht, er werde ihm die Bude abbrennen und nacheinander seine drei Kinder holen, wenn der nicht seinen Lohn, rund 8000 Euro, zahle.

Bergisch Gladbach: Angeklagter hielt sich nicht an Kuhhandel

Im Juli-Prozess schrumpfte die zunächst von der Staatsanwaltschaft angeklagte versuchte räuberische Erpressung zwar schnell zu einer versuchten Nötigung und Bedrohung zusammen, weil Bruno G. nicht gewaltsam etwas an sich reißen wollte, was ihm nicht gehörte, sondern lediglich seine berechtigten Lohnansprüche mit den falschen Mitteln durchzusetzen versucht hatte.

Sodann einigten sich in dem Juli-Prozess Verteidiger Bastian Biegel und Nebenklage-Vertreter Klaus Braatz unter den erstaunten Blicken sowohl des Staatsanwaltes als auch eines der Schöffen darauf, dass Bruno G. der von der Drohung geschockten Noch-Ehefrau des Arbeitgebers 1500 Euro überweisen und dem Ex-Chef 1500 Euro von dessen Arbeitslohn-Schulden erlassen sollte.

Staatsanwalt stellte sich zunächst quer

Der Staatsanwalt stellte sich zunächst quer: Das sei doch kein Zivilverfahren, sondern ein Strafprozess, und da gehe es vor allem um die Schuld des Täters und nicht um Geld. Unter „Zurückstellung größter Bedenken“ und „zähneknirschend“ machte er dann aber doch den Weg für die Verfahrenseinstellung frei.

Nachdem Bruno G. anschließend trotz des ganzen Kuhhandels am Ende doch nicht gezahlt hatte, wurde das Verfahren wieder aufgenommen. Nach dem neuerlichen Prozesstermin kann sich jetzt G. überlegen, ob er die jetzt 2400-Euro-Strafe zahlt oder dagegen vorgeht. Das könnte dann allerdings am Ende noch teurer für ihn werden.