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Freispruch für HaushälterinGladbacher Senior bedankt sich mit Strafanzeige für Sorge

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Die Sorge seiner Haushälterin hat ein Gladbacher Senior mit einer Strafanzeige vergolten. (Symbolfoto)

Bergisch Gladbach – „Eines habe ich gelernt: Wenn mich noch einmal jemand um Hilfe bittet, werde ich nicht helfen.“ Es sind bittere letzte Worte, die die wegen Unterschlagung vor Gericht stehende Bergisch Gladbacherin Helga S. (46) vor der Urteilsverkündung findet. Ein bisschen zu bitter vielleicht, weil der Freispruch absehbar ist: Sogar die Staatsanwältin hat ihn gefordert, und zwar nachdrücklich.

Aber natürlich hat Helga S. (alle Namen geändert) lange unter Druck gestanden, nachdem sie der frühere Versicherungskaufmann Ewald L. wegen Unterschlagung angezeigt hatte. 103.000 Euro soll sie dem Rentner (69) abgeluchst haben, während er hilflos im Krankenhaus lag. Immer wieder habe sie Geld von seinem Konto abgehoben und für sich behalten, so lautete der Vorwurf, der sich im Wesentlichen auf die Angaben von Ewald L. stützte.

Zeuge der Anklage mit Alkoholproblem

Im Strafprozess gegen die 46-Jährige ergibt sich dagegen schnell ein ganz anderes Bild, das der mittlerweile halbwegs genesene Zeuge der Anklage auch nicht ansatzweise korrigieren kann. Drei Zeugen schildern Ewald L. als einen Mann mit großen Problemen. Problem 1 sei der Alkohol, dem er bereits früh am Tag zuspreche, Problem 2, dass der Witwer wegen körperlicher Gebrechen auf fremde Hilfe angewiesen sei, dabei aber nicht so recht zwischen professioneller Hilfe und persönlicher Beziehung unterscheide.

Unter diesen Umständen fand Helga S. ihren Arbeitgeber eines Tages bewusstlos in der Wohnung liegend und alarmierte den Notarzt. Während Ewald L. mit einem Schädelhirntrauma ins Krankenhaus kam, organisierte sie nach besten Kräften die Hilfe, wozu die Suche nach einem Tierasyl für den Hund genauso gehörte wie die Sichtung von Unterlagen in Sachen Patientenverfügung.

Warmherzige Worte für die Haushälterin

Bei der Suche fand Helga S. ein an sie gerichtetes Schreiben, in dem Ewald sich bei ihr in warmherzigen Worten für alles bedankte und sie aufforderte, im Fall der Fälle so viel Geld wie möglich von seinem prall gefüllten Girokonto abzuheben. Sie solle ihn beerben und dabei möglichst viel Erbschaftssteuer sparen.

Helga S. tat dann auch wie geheißen und hob ab Ende Oktober 2018 täglich 1500 Euro ab. Sie zahlte ihm aber später, als er wieder das Krankenhaus verlassen konnte, das Geld mit Ausnahme von 10.000 Euro Aufwandsentschädigung zurück.

Probleme mit der Corona-Maske

Vor Gericht machte Ewald L. als Zeuge nicht den besten Eindruck. Das lag nicht allein daran, dass er als Ungeimpfter permanent daran erinnert werden musste, seine Maske richtig anzuziehen. „Mein achtjähriger Sohn kriegt das deutlich besser hin“, fuhr ihn der Verteidiger an.

Sondern es lag vor allem daran, dass er angab, sich an sein Schreiben überhaupt nicht erinnern zu können. Dass das womöglich nicht gelogen, sondern subjektiv die Wahrheit war, machte ein anderer Vorhalt des Verteidigers deutlich: Danach hatte ihn L. zwei Mal in seiner Kanzlei zu erreichen versucht und dabei wohl mit dem eigenen Anwalt verwechselt.

Hundepflegerin böse gescholten

Das i-Tüpfelchen in Sachen Ansehen war aber die Aussage einer Nachbarin, die sich intensiv um den Hund gekümmert hatte. Sie habe im Anschluss statt eines Dankeschön einen Anpfiff kassierte, sie solle das Tier endlich zurückbringen.

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Nach den Plädoyers der Staatsanwältin und des Verteidigers verkündete Richterin Brandes den Freispruch postwendend. Die Kosten für das Verfahren trägt die Landeskasse, wie es bei Freisprüchen üblich ist.