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Jobcenter betrogenVater, Mutter, Kind auf der Anklagebank in Gladbach

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Der Bezug von Sozialleistungen ist mit bürokratischem Aufwand verbunden.

Bergisch Gladbach/Overath – Ist es nur eine freche Schutzbehauptung oder ist die junge Familie aus Overath , die an diesem Vormittag gleich zu dritt - mit Vater, Mutter und dem etwa ein Jahr alten Kleinkind, das aber schon zu laufen gelernt hat - auf der Anklagebank Platz nimmt, unschuldig in die Mühlen der Bürokratie geraten?

Ist die junge Familie zwischen die Mahlsteine von Sozialverwaltung, Staatsanwaltschaft und Gericht geraten? Dabei ist der kleine Junge natürlich noch nicht angeklagt, aber die Eltern können ihn ja nicht unbeaufsichtigt zuhause in Overath lassen.

E-Mail soll nicht angekommen sein

Es geht um Hartz IV. 2400 Euro sollen die 46 und 40 Jahre alten Eheleute John und Karin U. (Namen geändert) zwischen August und Dezember 2020 zu Unrecht kassiert haben. John habe eine neue Stelle bei einer Sicherheitsfirma angetreten, bei der er bis heute arbeitet, die Familie habe das aber dem Jobcenter nicht mitgeteilt und darum einen Betrug begangen, heißt es in der Anklage.

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Karin U. sagt dazu, sie verstehe die Welt nicht mehr: Natürlich habe ihr Mann dem Jobcenter die Arbeitsaufnahme mitgeteilt, und zwar per E-Mail, aber die E-Mail-Adresse der Behörde habe sich geändert, und darum sei da was schief gegangen. Das sei alles längst mit dem Herrn S. vom Jobcenter besprochen und auch eine ratenweise Rückzahlung des überzahlten Geldes vereinbart worden.

Eheleute müssen Belege nachreichen

Richter Reinhard Bohn fragt nach: Ob die Familie denn Belege für ihre E-Mail dabei habe? Nein, hat sie nicht dabei. Dann solle Familie U. die Belege doch möglichst umgehend schicken. „Wenn es stimmt, dass Sie die E-Mail gesendet haben, ist der Betrugsvorwurf natürlich vom Tisch.“ In dem Fall werde das Strafverfahren auf schriftlichem Weg erledigt werden können und die Familie müsste dann nicht noch einmal nach Bensberg kommen. Erst einmal wurde das Verfahren vertagt.