Hundekot und „Beißvorfälle“Mehr Hunde sorgen für mehr Ärger in Bergisch Gladbach
Bergisch Gladbach – Es ist in allen Kommunen das Gleiche: In Corona-Zeiten haben sich immer mehr Menschen einen Hund zugelegt. Und das hat Folgen. In den Tierheimen wird jetzt, kurz vor den Sommerferien, mit einer Welle von Tierabgaben gerechnet. Wie schlimm es wird, werden die nächsten Tage zeigen. In den Kommunen sorgen die vielen neuen Vierbeiner aber schon jetzt für Arbeit und Ärger. Die Stadt Bergisch Gladbach führt zwar keine Statistik, hat aber auf Anfrage dieser Zeitung einige Zahlen zusammengetragen.
Im März 2020 waren 5492 Hunde gemeldet. Anfang 2021 waren es 5965 und aktuell sind es 6279 Tiere, für die Frauchen und Herrchen Hundesteuer zahlen. Ein Zuwachs von 14 Prozent Prozent innerhalb von 15 Monaten. Aber über diese Mehreinnahmen kann sich bei der Stadt niemand freuen. Pressesprecherin Marion Linnenbrink: „Die Beschwerden haben massiv zugenommen.“
183 Verfahren gegen Hundehalter eingeleitet
Dabei geht es laut Verwaltung vor allem um den Hundekot, der eben nicht beseitigt wird. Wöchentlich gebe es Beschwerden. Seit Ende 2020 bis April 2021 wurden der Stadt auch vermehrt „Hund-zu-Hund-Vorfälle“ gemeldet. Tiere die sich ineinander verbeißen und teilweise schwer verletzen. Und bei der Ordnungsbehörde fragen immer mehr Menschen nach, wann und wo die Leinenpflicht gilt.
Wenn bei der Stadt ein „Beißvorfall“ gemeldet wird, dann startet die Verwaltung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen NRW-Landeshundegesetz. 2020 wurden 183 solche Verfahren gegen Hundehalter eingeleitet. Es ist also kein kleines Randproblem.
Streitigkeiten mit und um den Hund gibt es vor allem im Wald. Jedenfalls laut den Meldungen, die bei der Stadt eingehen. Die Rechtslage im Wald ist eigentlich eindeutig - oder auch wieder nicht. Grundsätzlich darf ein Hund laut Gesetz im Wald auf den Wegen ohne Leine laufen. Aber eben nur auf den Wegen. Wenn ein Wald Teil eines Naturschutzgebietes ist – wie etwa der gesamte Königsforst oder die Hardt – muss der Hund an die Leine.
Leinenpflicht oft ignoriert
Die Kreisverwaltung, zuständig für Naturschutzgebiete, weist etwa darauf hin, dass die Leine dort nicht länger als 1,80 Meter sein darf. Also eine kurze Leine. Die Gladbacher Verwaltung verweist darauf, dass auch rund um die Saaler Mühle in Refrath eine Leinenpflicht besteht – so wie auch sonst in allen städtischen Grünanlagen.
Die Liste der Plätze, wo Hunde an die Leine müssen, ist lang. So lang, dass im Grunde gilt: Auf dem gesamten Stadtgebiet von Bergisch Gladbach gilt die Leinenpflicht.Die Stadt Köln sagt das auch so, weist aber etliche Flächen als „Freilaufflächen für Hunde“ aus. Viele andere Städte verfahren so wie Köln – aber Bergisch Gladbach will so städtisch nicht sein. Es gibt im ganzen Stadtgebiet nicht eine einzige ausgewiesene Freilauffläche. Und so kann tatsächlich bei vielen Hundehalter – gerade den neuen – der falsche Eindruck entstehen, dass es in Gladbach keine Leinenpflicht gibt. Jedenfalls ist das eine von vielen Erklärungen, warum die Zahl der Konflikte rund die Hundehaltung so drastisch zunimmt.
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Dabei genießen die Hundehalter zumindest im Augenblick eine gewisse Zurückhaltung von der Stadt, aber auch vom Kreis. Geahndet wird das Ausführen ohne Leine, wenn es vom Ordnungsamt gesehen wird. Aber es wird kein Personal eigens abgestellt, um die Leinenpflicht drakonisch durchzusetzen. Es gibt immer noch die Hoffnung, dass mit der Einsicht und der Rücksicht aller Beteiligten, von Strafen und einer strengeren Kontrolle abgesehen werden kann. Aber je mehr Hunde es in der Stadt gibt, umso unwahrscheinlicher ist dieses friedliche Miteinander.
Bei der Stadt Bergisch Gladbach gibt es für alle Fragen rund das Thema Hund unter (02202) 14 23 96 eine zentrale Rufnummer. Hier gibt es Informationen über die Leinenpflicht, aber auch um die Anmelde- und Steuerpflicht. Die Infos sind auch im Internet abrufbar.