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HundemeuteKölner Ehepaar schildert vor Gericht Horrorerlebnis im Odenthaler Wald

Lesezeit 4 Minuten
Hunde gehören hier im Wald an die Leine, sagen sogar die Hundefreunde aus Köln und Umgebung, die sich jeden Samstag im Kottenforst treffen.

Vorbildlich: Wer wie diese Hundefreunde seine Vierbeiner im Wald an die Leine nimmt, trägt zum Stressabbau bei Mensch und (Wild-)Tier bei.

Finsterste Momente will ein Kölner Ehepaar im Wald in Odenthal erlebt haben, als es auf eine Meute Hunde traf. Doch der Mann kam vor Gericht.

Es war ein ungleicher Kampf im Wald zu Odenthal, nicht Mann gegen Mann und Frau gegen Frau. Sondern eine fünfköpfige Meute unangeleinter Vierbeiner sowie diverser Zweibeiner hier und ein durch den Wald radelndes Kölner Ehepaar Ende 50 dort.

Vor dem Bensberger Amtsgericht sehen sie sich jetzt wieder: Auf der Anklagebank der Kölner Radler, der nach eigenem Bekunden nur seine verängstigte Frau vor den Hunden hat schützen wollen. Als Zeugen der Anklage wegen Bedrohung, Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung wartet auf dem Gerichtsflur eine beträchtliche Zahl von Hundefreunden und Angehörigen. Nur die Vierbeiner sind dieses Mal nicht dabei.

Laut Anklage soll der Kölner Radfahrer grundlos aggressiv geworden sein

Was nun wirklich passiert ist am Tattag, dem 1. November 2022, darüber gehen die Angaben auseinander. Laut Anklage, die sich auf die Angaben der Hundefreunde gründet, hat der Kölner Klaus A. (Namen geändert), ein schlanker Mann mit langem, lockigen Haar, völlig grundlos begonnen zu fluchen, zu beleidigen und zu treten, weil er sich über die Hunde aufgeregt habe.

Dagegen schildern erst Klaus A. und anschließend auch seine vier Jahre ältere Ehefrau Karin K. die Situation völlig anders. Während sie den Weg hoch strampelten, sei plötzlich eine Meute von Hunden auf sie zugekommen, unkontrolliert und unbegleitet. Die Tiere hätten bedrohlich gewirkt. Klaus A. schildert, er sei vom Fahrrad abgestiegen und habe es quasi als mobilen Hundezaun zwischen sich und seine völlig verängstigte Frau einerseits und die Hunde andererseits gestellt.

Der Angeklagte trägt erhebliche Schrammen davon

Dann erst seien die Hundebesitzer – vier Menschen für sechs Hunde - gekommen. Ein Dackel habe ihn zu beißen versucht, er habe ihn darum mit dem Fuß „weggelupft“. Das Dackelfrauchen und ihre Tochter telefonierten nach Verstärkung, zwei Männer kamen den Radreisenden wenig später mit einem Auto entgegen. Und dann sei er von hinten vom Rad gerissen worden. Er sei rücklings über einen Strom führenden Weidezaun gestürzt, sein Helm, den er zur Anschauung mit ins Gericht gebracht hat, erheblich lädiert worden.

Um die Glaubwürdigkeit seiner Aussage weiter zu untermauern, bietet Klaus A. an, den GPS-Track der Radtour auf dem TV-Bildschirm im Gerichtssaal zu zeigen. Die Aufzeichnung belege sehr präzise seine Angaben, was wann wie passiert sei. Das spontane Abspielen auf der Justiztechnik lehnt Richterin Simona Sünnemann zwar unter Hinweis auf Virenschutzerfordernisse ab, doch die Prozessbeteiligten betrachten die Aufzeichnung auf einem Tablet, das Klaus A. mitgebracht hat. Und Ausdrucke der wichtigsten Stellen habe er auch noch dabei.

Kölnerin: Nur ein Hundebesitzer führte sein Tier an der Leine

Nachdem anschließend auch seine Frau Karin ausgesagt hat – unter Tränen, als sie erwähnt, dass ihr Mann erst nach der unheimlichen Begegnung mit der Meute bemerkt habe, wie sehr er lädiert worden war und im Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht wurde - wird als erste Zeugin der Anklage eine der Hundebesitzerinnen aufgerufen.

Conny E. (30) hatte am Tatnachmittag gemeinsam mit ihrer Mutter, der Dackelbesitzerin, jeweils zwei Hunde nicht an der Leine ausgeführt, hinzu kam ein weiterer Hundebesitzer, der seinen Vierbeiner frei laufen ließ und ein weiterer, der laut Zeugin Karin K. aber sein Tier an der Leine führte und sich auch sonst nicht an dem Tohuwabohu beteiligt habe – für die verängstigte Managerin quasi das Licht der Hoffnung im finstersten Wald.

Angeklagter soll laut Zeugin sein Rad aus Wut selbst beschädigt haben

Hundefreundin Conny E. bekundet zwar im Zeugenstand selbst ihr Unverständnis über die groteske Zuspitzung damals an Allerheiligen. Sie sieht das Problem aber bei dem angeklagten Kölner Hausmann. Der habe geschimpft und gedroht: „Ich schlag‘ dich kaputt, du Schlampe“ und ähnliche Worte habe er benutzt. Damit nicht genug: Mindestens drei Mal habe der Kölner sein Fahrrad wutentbrannt selbst auf den Boden geworfen und einmal auch draufgetreten.

Nach dieser Zeugenaussage, die dem einen oder der anderen angesichts des auf seinem Rad herum tretenden Wüterichs ein wenig wie eine Geschichte aus dem Odenthaler Märchenwald vorkommen mag, bittet Richterin Sünnemann Staatsanwältin und Verteidigerin zu einem zehnminütigen Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen.

Und verkündet dann das Ergebnis: Das Verfahren gegen den bei dem Zwischenfall erheblich verletzten Klaus A. wird wegen geringer Schuld ohne Geldauflage eingestellt. Während die Richterin anschließend die nicht mehr zum Zuge gekommenen Zeuginnen und Zeugen entlässt, bedankt sich der Kölner fröhlich – und inkludierend: „Tschüss, schönen Tag noch alle zusammen.“