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Gutachten vor UrteilRückfalltäter in Kinderporno-Prozess könnte schuldunfähig sein

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Amtsgericht Bergisch Gladbach 151121

Das Schöffenbericht in Bensberg will vor dem Urteil ein psychiatrisches Gutachten zu dem Wiederholungstäter anfertigen lassen.

Bergisch Gladbach – Über einen geständigen Rückfalltäter in Sachen Kinderpornografie soll vor einer Verurteilung zu einer möglicherweise mehrjährigen Haftstrafe ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden. Einem entsprechenden Antrag des Verteidigers hat das Bensberger Schöffengericht stattgegeben. Die Polizei hatte im September 2020 bei dem Angeklagten bei einer Hausdurchsuchung auf mehreren Computern und Speichermedien fast 40.000 kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos sichergestellt.

Derselbe Täter war im Juli 2019 bereits einmal im Zusammenhang mit Kinderpornografie verurteilt worden. Damals ging es um 171.416 Dateien, die er teilweise auch im Internet zum Tausch angeboten hatte. Das Gericht verurteilte den in einem Dorf im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnenden Mann damals zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung, verbunden mit der deutlichen Warnung von Schöffenrichterin Birgit Brandes: „Noch einmal, und Sie landen im Gefängnis“.

Angeklagter bemühte sich bereits um Therapie

Das Gutachten soll die Frage klären, inwieweit der unter schwierigen sozialen Verhältnissen lebende Mann möglicherweise durch eine psychiatrische Krankheit daran gehindert war, nach der Einsicht zu handeln, dass Kinderpornografie aus Gründen des Opferschutzes zu Recht streng verboten ist.

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Im ersten Prozess 2019 hatte er angegeben, sich angesichts seiner pädophilen Neigung schon vor 15 Jahren um eine Therapie bemüht habe, um nicht selbst zum aktiven Sexualverbrecher zu werden. „Ich habe mitbekommen, was Missbrauch bedeutet. Meine eigene Mutter ist von ihrem Vater missbraucht worden. Ich kenne das Leid und wollte nicht zum Täter werden“, sagte er damals vor Gericht. Für den Mann setzte sich im aktuellen Prozess vor dem Schöffengericht neben dem Verteidiger auch die Bewährungshelferin ein. Er sei in Therapie und damit auf einem guten Weg, brauche aber noch Zeit.