KindesmissbrauchBergisch Gladbacher zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt
Köln/Bergisch Gladbach – Fünfeinhalb Jahre muss ein 61 Jahre alter Gladbacher wegen schweren gemeinschaftlichen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und einer Jugendlichen ins Gefängnis. Das entschied am Dienstag die 2. Große Strafkammer am Kölner Landgericht.
Ferner wurde der Mann verurteilt seinen beiden Opfern 10.000 beziehungsweise 8.000 Euro zu zahlen. Der dritte Anklagepunkt, er habe via Skype beim Missbrauch eines Mädchens durch andere Männer live zugesehen, war vom Gericht eingestellt worden.
Schwester „verkaufte“ Missbrauchsopfer für unter 1000 Euro
Der Mann hatte umfassend gestanden, Ende 2010 oder Anfang 2011 zunächst eine 15-Jährige zusammen mit einem Bekannten aus Bremerhaven gemeinschaftlich in einer Wohnung in Wernigerode in Sachsen-Anhalt über drei Stunden sexuell missbraucht zu haben.
Das Setting beschrieb der Vorsitzende Christoph Kaufman so: „Als wäre es das Normalste der Welt, ziehen sich die beiden Männer da aus und gehen mit dem Mädchen ins Bett. Und dann wird sie gleichzeitig wechselseitig von den Männern schwer sexuell missbraucht.“ Zum Sex bereitgestellt wurde die 15-Jährige von ihrer Schwester, die hierfür zwischen 600 und 800 Euro kassiert hatte.
Männer vergewaltigten 13-Jährige
Aber nicht nur ihre Schwester stellte die Frau zur Verfügung. Auch ihre damals 13 Jahre alte Tochter musste den 61-Jährigen und seinen Bekannten aus Bremerhaven im Februar 2013 in derselben Wernigeroder Wohnung sexuell befriedigen. Der Bremerhavener ist mittlerweile zu elf Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
So wie auch drei weitere Freier, die Strafen zwischen sechs Jahren und neun Monaten und drei Jahren erhielten. Der Vermieter der Wohnung war mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Auch die Mutter beziehungsweise Schwester der Opfer wurde zu vier Jahren und neun Monaten verurteilt, die sie bereits verbüßt hat.
Bergisch Gladbacher Angeklagter legt umfassendes Geständnis ab
Der Angeklagte war zunächst nicht auf dem Radar der Behörden. Doch bei den Ermittlungen wurden Videos und Fotos von den Missbrauchshandlungen sichergestellt, auf denen auch der Angeklagte zu sehen war, wodurch auch er in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden geriet. Als die Luft für den 61-Jährigen dünn wurde, flüchtete er zunächst in die Schweiz und später nach Österreich. Dort wurde der wegen Geldmangels obdachlose Angeklagte von Zielfahndern an einem Bahnhof festgenommen.
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40 Jahre, so Kaufmann, habe der Angeklagte ein unauffälliges Leben geführt. Doch als er 1997 wegen Untreue von 1000 D-Mark seine Arbeitsstelle verliert, geht es bergab mit ihm. Er überfällt eine Tankstelle in Bautzen und kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Dann zeigen sich erstmals seine pädosexuellen Neigungen, als er Kinderpornos im Netz tauscht. Er wird erwischt und verurteilt, die Bewährung für den Raubüberfall wird widerrufen. Zwei Jahre acht Monate fährt er ein. Im Knast beginnt er Therapien, die ihn aber nicht vor einem Rückfall 2003 bewahren. Wieder muss er wegen Kinderpornos ins Gefängnis. Nach seiner Entlassung macht er erneut eine Therapie, während der er die beiden nun abgeurteilten Taten beging.
Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte verzichtete noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel.