MissbrauchskomplexProzess gegen Sven K. aus Bergisch Gladbach beginnt
- In Köln startete parallel zum Prozess gegen Jörg L. auch das Verfahren eines weiteren Angeklagten im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach.
- Sven K. wird vorgeworfen zwei Kinder missbraucht und Kinderpornografie besessen haben.
- Der 33-jährige Angeklagte schweigt bisher komplett zu den Vorwürfen.
Köln – Als die Staatsanwältin zum Prozessauftakt beschreibt, wie Sven K. aus Bergisch Gladbach seine Nichte zweiten Grades voriges Jahr sexuell missbraucht und ihr Gewalt angetan haben soll, als die Sechsjährige sich wehrte, schüttelt der 33-jährige Dachdecker auf der Anklagebank den Kopf. Die Tatorte waren demnach mal die Dusche, mal das Bett. Insgesamt vier Taten listet die Anklageschrift auf, eine weitere soll K. an seinem zweijährigen Neffen begangen haben.
Kontakt „Svensi“ in Jörg L.s Handy
Sven K. ist der zweite Angeklagte, der im Rahmen des so genannten Missbrauchskomplexes von Bergisch Gladbach vor dem Kölner Landgericht steht. Parallel läuft derzeit eine weitere Verhandlung gegen Jörg L. Beide Männer kennen sich wohl nicht persönlich, verkehrten aber offenbar in denselben Threema-Chatgruppen, in denen Männer kinderpornografische Dateien tauschten und mit eigenen Missbräuchen prahlten. Bei der Auswertung von L.s Handy waren die Ermittler auch auf „Svensi“ gestoßen, wie der 33-jährige K. sich im Chat genannt haben soll.
Außer den Missbräuchen an den beiden Kindern aus seiner Familie wirft die Staatsanwaltschaft dem alleinstehenden Mann vor, über Instagram zwei elfjährige Mädchen kontaktiert, sich als 16-Jähriger ausgegeben und sie dazu gebracht zu haben, ihm Nacktfotos zu schicken. Darüber hinaus soll K. fast 25.000 kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos besessen und einige auch in der Chatgruppe hochgeladen haben.
Kein Geständnis, das Opfern Aussage erspart
Was sein energisches Kopfschütteln während der Anklageverlesung zu bedeuten hat, bleibt vorerst unklar. Sein Anwalt teilt mit, dass Sven K. sich „derzeit“ nicht zu den Vorwürfen einlassen will. Bestreitet K. die Vorwürfe? Oder nur Teile des Geschehens? Auch wenn Schweigen sein gutes Recht sei, weist der Vorsitzende Richter den Angeklagten angesichts einer offenbar stark belastenden Beweislage eindringlich darauf hin, dass ein Geständnis Chancen für ihn haben könnte – „sofern die Vorwürfe denn zutreffen“, betont der Richter.
Eine Einlassung könnte den drei Mädchen zum Beispiel ihre Zeugenaussagen vor Gericht ersparen, was das Strafmaß für K. senken könnte. Aber der schweigt weiter. „Wir haben uns das gut überlegt“, sagt sein Anwalt. Für den Prozess sind zwölf Verhandlungstage angesetzt. Ein großer Teil wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.