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Kontrollen in Bergisch GladbachAlle Shisha-Bars beanstandet

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Zollbeamte packten bei der jüngsten Razzia in Shisha-Bars beschlagnahmten Tabak in ein Einsatzfahrzeug. Aber die städtischen Ordnungsbehörden stellten in den fünf Shisha-Bars in Bergisch Gladbach auch andere Verstöße gegen diverse gesetzliche Auflagen fest.

Bergisch Gladbach – Bei der Kontrolle von fünf Shisha-Bars im Bergisch Gladbacher Stadtgebiet sind durch den Zoll nicht nur knapp 200 Dosen Tabak sichergestellt, sondern auch diverse Verstöße gegen andere gesetzliche Vorschriften festgestellt worden. Wie die Bergisch Gladbacher Stadtverwaltung am Dienstag berichtete, registrierte allein die städtische Ordnungsbehörde 26 Verstöße. Stadtsprecherin Marion Linnenbrink: „Keine Bar arbeitete vollständig beanstandungsfrei.“

Der Sprecherin zufolge wurde unter anderem gegen „Regelungen des Gaststättenrechts, des Glücksspielrechts, des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetzes verstoßen“. Linnenbrink: „Drei Bars erfüllten nicht die Auflagen zum Schutz vor einer Kohlenmonoxid-Vergiftung und boten zudem nikotinhaltige Tabakprodukte an die Gäste an.“

Gefahr von Kohlenmonoxid-Vergiftungen

Die Initiative zu der Gemeinschaftsaktion von Zoll, Stadt, Polizei und Kreis am vergangenen Freitagabend sei von der städtischen Ordnungsbehörde ausgegangen, so die Stadt weiter. Linnenbrink: „Anlass sind unter anderem die in den letzten Jahren sprunghaft angestiegenen Zahlen in Bezug auf die auftretenden Kohlenmonoxid-Vergiftungen durch das Rauchen von Wasserpfeifen in geschlossenen Räumen.“

In Düsseldorf seien zu Jahresbeginn in einer Shisha-Bar acht Kohlenmonoxid-Vergiftungen festgestellt worden. Vor diesem Hintergrund habe die Ordnungsbehörde die Auflagen für Shisha-Bars erhöht und fordere nun neben weiteren Auflagen auch die Anbringung von Kohlenmonoxid-Meldern.

Linnenbrink: „Zudem verstoßen Shisha-Bars immer wieder gegen das Nichtraucherschutzgesetz NRW. Erlaubt ist demnach lediglich die Nutzung von getrockneten Früchten und Shiazzo-Steinen.“

Rauchverbot für Tabak gilt auch in Shisha-Bars

Für Tabakwaren und das Inhalieren von Tabakerzeugnissen mittels Wasserpfeifen gelte auch in Shisha-Bars ein obergerichtlich bestätigtes ausnahmsloses Rauchverbot. Dennoch könnten auch bei der Nutzung von nikotinfreien Wasserpfeifen Gesundheitsgefahren bestehen.

Zudem hätten die Behörden zwei „illegale Wettautomaten“ stillgelegt. Laut Linnenbrink wurden in allen Bars lediglich erhöhte Kohlenmonoxid-Werte gemessen, die bedenklichen Grenzwerte wurden nicht erreicht.

Betreibern drohen Bußgelder

Von Seiten der Stadt drohen den betroffenen Barbetreibern jetzt Bußgelder, deren konkrete Höhe aber noch offen ist. Linnenbrink: „Zudem gibt es Anhörungsverfahren für alle, die keine CO2-Melder haben. Diese sind dann nachzurüsten.“

Das Kölner Hauptzollamt ermittelt inzwischen nicht nur wegen des in drei der fünf Bars sichergestellten Tabaks, sondern zudem in fünf Fällen wegen des Verdachts des Sozialleistungsmissbrauchs oder wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Mindestlohn.

In Sachen Tabak drohen den Betroffenen Steuerstrafverfahren, falls dieser nicht versteuert oder gestreckt wurde.