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ProzessOdenthaler langt am Bergisch Gladbacher S-Bahnhof mit Schlagring zu – Geldstrafe

Lesezeit 2 Minuten
Zwei Polizeifahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht stehen auf dem Bergisch Gladbacher Busbahnhof

Ein Polizeieinsatz am Bergisch Gladbacher S-Bahnhof (Archivfoto).

Mit einem Schlagring ist ein 29-jähriger Odenthaler am Bergisch Gladbacher S-Bahnhof übel aufgefallen. Jetzt stand er vor Gericht.

Nach der Terrorattacke von Solingen wird viel über verbotene Messer und Klingenlängen gesprochen; doch gibt es auch noch andere Gegenstände, mit denen Menschen großer Schaden zugefügt werden kann und die deshalb in Deutschland strikt verboten sind.

Das hat am Dienstag ein 29-jähriger Handwerker aus Odenthal zu spüren bekommen, der am Bergisch Gladbacher Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Angeklagter lebt noch bei den Eltern

Wolfgang G. (Name geändert) hatte gestanden, am Bergisch Gladbacher S-Bahnhof einen Schlagring aus der Tasche gezogen und ihn gegen einen Kontrahenten eingesetzt zu haben. Allerdings streifte er seinen Gegner damit nur und verletzte ihn nicht ernsthaft. Die Staatsanwaltschaft klagte den noch bei den Eltern lebenden jungen Mann wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und gefährlicher Körperverletzung an.

Da aber beim Prozess weder Wolfgangs Gegner vom S-Bahnhof seiner Zeugenpflicht nachkam noch zwei vom Angeklagte benannte mögliche Entlastungszeugen vor Gericht erschienen, beschränkten sich die Staatsanwältin und der Richter am Ende auf den Verstoß gegen den Paragrafen 52 des Waffengesetzes.

Mit dem Schlagring in Bus und Bahn

Warum sich der junge Mann am Abend des 14. Juni 2023 bewaffnet hatte, als er erst mit dem Bus und dann mit der S11 mit Freunden nach Köln fahren wollte, um dort zu feiern, blieb in dem Prozess offen. Der mehrfach wegen Fahrens ohne Führerschein vorbestrafte Angeklagte selbst gab im Prozess an, sein Gegner hätte ihn unvermittelt angegriffen und er habe sich nur wehren wollen.

Den Schlagring ließ Wolfgang G. anschließend in einem Mülleimer im Bereich der S-Bahn verschwinden, wo ihn die Polizei aber fand und sicherstellte. Auf die Rückgabe der Waffe, die für nichts anderes geeignet ist als dafür, andere zu verletzen, verzichtete er freiwillig.

Appelle, mehr aus seinem Leben zu machen

Die Staatsanwältin forderte für den Verstoß gegen das Waffengesetz eine Strafe in Höhe von 600 Euro (60 Tagessätze zu je zehn Euro) für den Handwerker, der im Wesentlichen von Bürgergeld lebt. Dagegen versicherte der Verteidiger, dass er noch am Vortag seinem Mandanten die Leviten gelesen und an ihn appelliert habe, mehr aus seinem Leben zu machen, und empfahl 200 Euro.

Richter Ertan Güven wählte den Mittelweg: 40 Tagessätze zu je 10 Euro. Auch er appellierte an Wolfgang G., mehr aus seinem Leben zu machen. Insbesondere solle er sich um seinen Führerschein bemühen, damit er sein Handwerk besser ausüben könne.

Neben der Geldstrafe muss der Angeklagte auch die Gerichtskosten und seinen Verteidiger bezahlen: Ein vom Staat bezahlter Pflichtverteidiger stand ihm angesichts der drohenden Strafhöhe nicht zu.