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Prozess um Randale am S-BahnhofGladbacherin schlägt auf Kontrolleure ein

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Tatort: Der Bergisch Gladbacher S-Bahnhof.

Bergisch Gladbach – Wegen Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ist am Freitag eine 33-jährige Angeklagte in Bergisch Gladbach zu 1600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die dreifache Mutter muss außerdem 200 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld an eine Kontrolleurin zahlen. Der Staatsanwalt hatte sieben Monate Haft auf Bewährung gefordert.

In ihrem Prozess bestreitet die Gladbacherin die Vorwürfe bis zuletzt. „Gott ist mein Zeuge“, beteuert sie ein ums andere Mal in englischer Sprache. Auf Polizisten loszugehen sei auch in dem Land verboten, aus dem sie stamme. Wer so etwas tue, müsse verrückt sein.

Die Richterin glaubt den Zeuginnen und Zeugen

Dass Mary K. (Namen geändert) ihn da oben gleich mehrfach ins Spiel bringt, hat vielleicht auch damit zu tun, dass hier unten, im Gerichtssaal von Strafrichterin Lisa Halm, gleich vier Zeugen gegen sie aussagen: eine Polizistin, ein Polizist, eine Kontrolleurin und ein Kontrolleur. Klar, theoretisch könnten sich die vier abgesprochen haben.

Theoretisch könnte es sich um rassistisch motivierte Gewalt handeln gegen eine Frau, die von Afrika nach Deutschland gekommen ist, in einer Flüchtlingsunterkunft lebt, ihre drei Töchter erzieht und die deutsche Sprache lernt. Aber am Ende der Verhandlung zeigen sich Staatsanwalt und Richterin nachvollziehbar überzeugt, dass Mary K. in Gegenwart ihrer drei Jahre alten Tochter ziemlich ausgeflippt ist. Sie habe ein „erhebliches Aggressionspotenzial“ an den Tag gelegt, so die Richterin.

Kontrolleurin zwölf Tage krankgeschrieben

Zugetragen hat sich der Zwischenfall am 12. April 2021. Gegen 13.30 Uhr wird Mary K. in der Bahnlinie S 11 von Köln nach Bergisch Gladbach nach ihrem Fahrschein gefragt, doch damit stimmt etwas nicht. Nach den Worten von Kontrolleur Uwe P. (36) legt sie keinen Ausweis vor, der für die Inanspruchnahme eines Sozialtickets erforderlich sei. Mary K. habe eingewilligt, in Bergisch Gladbach auf die Bundespolizei zu warten. Am Busbahnhof habe sie dann aber versucht, ihm die Ermäßigungskarte wieder zu entreißen.

Und dann geht es den Zeugen zufolge zur Sache: Die mutmaßliche Schwarzfahrerin reißt dem Kontrolleur das Hemd kaputt, nimmt sich die Gruppenleiterin der Kontrolleure vor, schlägt und verletzt diese so stark, dass die Frau zwölf Tage krankgeschrieben wird, greift eine dritte an, schlägt ihr ins Gesicht.

Randale vor den Augen des Töchterchens

Als die Polizei eintrifft, hat sich die Situation etwas beruhigt. Aber als Streifenpolizist Peter P. (26) kurz zum Fahrzeug geht, attackiert Mary K. plötzlich dessen Kollegin Claudia K. (28), versucht ihr ins Gesicht zu schlagen. Das Streifenteam bringt die „Dame“, wie Claudia K. die Angeklagte mehrfach bezeichnet, zu Boden, fesselt sie. Mary K. zieht laut Polizistin alle Register, versucht zu treten, zu beißen, zu kratzen. Es nutzt ihr nichts, es geht in den Streifenwagen, wo sie weiter randaliert.

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Das dreijährige Töchterchen, das sagt Bahn-Kontrolleurin Jennifer P. (31) als Zeugin, muss am Busbahnhof alles mit ansehen. Das Kind wird zunächst von einer weiteren Kontrolleurin betreut und anschließend von einem zweiten Streifenwagen zur Wache gebracht.

Schmerzensgeld für Kontrolleurin

Im Urteil berücksichtigt die Richterin, dass die Angeklagte nicht vorbestraft ist. Die 200 Euro für die verletzte Kontrolleurin, die an dem Prozess selbst nicht teilnahm, setzen sich zusammen aus 110 Euro Schadenersatz für einen entgangenen Sonntagsdienstzuschlag und 90 Euro Schmerzensgeld. Nach der Urteilsverkündung fragt die anwaltlich nicht vertretene Angeklagte noch einmal nach: „Wenn ich die Strafe zahle, muss ich dann nicht ins Gefängnis?“ „Das ist richtig“, antwortet ihr Richterin Halm.