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Radfahrer in der FußgängerzoneGladbacher Seniorenbeirat fordert mehr Sicherheit

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13.30 Uhr in der Gladbacher Fußgängerzone: Radfahrer sind in dieser Zeit dort nicht erlaubt. Der Seniorenbeirat spricht davon, dass sich ältere Menschen verunsichert fühlen.

Bergisch Gladbach – Größer kann der Gegensatz nicht sein. Der Seniorenbeirat will Fahrradfahrer wieder aus der Fußgängerzone verbannen. Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Geschäftsstraße sogar rund um die Uhr für den Radverkehr freizugeben.

Zumindest zu bestimmten Zeiten ist seit drei Jahren das Radeln auf der Geschäftsstraße erlaubt: zwischen 17 Uhr nachmittags und 11 Uhr morgens. Zu dieser Zeit können die Radler dort ohne schlechtes Gewissen fahren, aber sie müssen auf die Fußgänger Rücksicht nehmen. „Das passiert aber nicht immer“, beklagt Gabriele Rieband, Vorsitzende des Seniorenbeirats, „ältere Menschen werden oft von Radfahrern erschreckt, wenn sie in Schlangenlinien durch diese Zone rasen.“

Ältere Menschen fühlen sich verunsichert

Besonders diejenigen, die mit Rollatoren unterwegs seien, hätten „ein starkes Unsicherheitsgefühl“, berichtete Rieband in der Sitzung des Ausschusses für strategische Stadtentwicklung. Aber auch Familien könnten ihre Kinder nicht frei laufen lassen. „Die erlaubten Zeiten werden weder eingehalten noch kontrolliert“, begründete Rieband den Antrag des Seniorenbeirats, die Fußgängerzone für den Radverkehr zu sperren. „Oder sie zumindest zu den Ladenöffnungszeiten bis 20 Uhr zu schließen“, meinte Rieband. Es gebe auch gar keinen Grund, durch die Geschäftsstraße zu radeln: „Es gibt doch gut ausgebaute Radwege entlang der Gohrsmühle.“

Beigeordneter Ragnar Migenda hat von der Polizei die Auskunft erhalten, dass es bislang keine Unfälle in der Fußgängerzone gegeben habe. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes registrierten nur wenige Verstöße oder Auseinandersetzungen zwischen Radlern und Passanten. Die komplette Öffnung der Geschäftsstraße stelle aus Sicht der Verwaltung „einen weiteren wichtigen Teil der Radförderung in der Innenstadt“ dar.

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