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ProzessSchlagring oder Öffner? Bensberger Gericht vertagt Verfahren

Lesezeit 2 Minuten
Schlagring oder Flaschenöffner - das ist die Frage.

Für die einen Flaschenöffner, für die anderen ein Schlagring. Prozess am Bensberger Amtsgericht um Verstoß gegen das Waffengesetz. Foto vom Handy des Angeklagten abfotografiert.

Schlagring oder ein Flaschenöffner, der wie eine Katze aussieht - das war die Frage im Prozess gegen einen 52-jährigen Bergisch Gladbacher.

War es ein verbotener Schlagring oder ein legaler Deko-Flaschenöffner in Katzenform für 3,99 Euro, den ein Polizeibeamter am 27. Juni bei einer Taschenkontrolle vor dem Zanders-Haupthaus in der Bergisch Gladbacher Innenstadt sichergestellt hat?

Die Klärung dieser Frage, die für die Anklage gegen den arbeitslosen Koch Friedhelm S. (Name geändert) wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz entscheidend ist, hat das Bergisch Gladbacher Amtsgericht nach einem kurzen Prozess für ein paar Monate zurückgestellt.

Hintergrund der Entscheidung: Der 52-jährige Angeklagte wird sich demnächst wegen eines deutlich schwereren Vorwurfs vor dem Schöffengericht verantworten müssen. Bei ihm waren nämlich bei anderer Gelegenheit 25 Gramm Kokain gefunden worden.

Der Ausweiskontrolle folgte der Taschencheck

Der Beamte, der das Rauschgift gefunden hatte, war laut S. derselbe, der bei dem Koch und seinen drei Begleitern auf dem für die Bergisch Gladbacher Zukunft so wichtigen Zanders-Gelände zunächst die Ausweise zur Personalienüberprüfung eingesammelt und anschließend bei S. auch noch die Taschenkontrolle gestartet hatte.

Mit der Taschenkontrolle sei S. übrigens keineswegs einverstanden gewesen, auch wenn das im Protokoll der Polizei anders stehe, gab dessen Verteidigerin im Prozess zu Protokoll. Ausdrücklich widersprochen habe er der Durchsuchung aber auch nicht, ergänzte S. die Angabe der Juristin. „Der Herr war ja vorher schon so freundlich gewesen“, fügte er ironisch hinzu. Und das, obgleich sich die vier Kontrollierten unauffällig verhalten und gut benommen hätten.

Ich habe mir inzwischen einen neuen Flaschenöffner gekauft
Der Angeklagte vor Gericht

Wie auch immer: Mit dem Einverständnis aller Beteiligten stellte Einzelrichterin Pauline Willberg das Verfahren für ein halbes Jahr zurück, um zunächst das noch ausstehende Kokain-Wirkstoffgutachten und den anschließenden Prozess bei ihrer Schöffengerichtskollegin Britta Epbinder abzuwarten.

Die Richterin ließ S. aber schon einmal erklären, dass er auf die Rückgabe des inkriminierten Gegenstandes verzichte. Mit den Worten „Ich habe mir inzwischen einen neuen Flaschenöffner gekauft“, stimmte der dem Verzicht zu.