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Vorbild HildenDiskussion über Fahrradstraße in Bergisch Gladbach fortgesetzt

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Bergisch Gladbach – Geht es nach der Stadt, bringt erst der September die Entscheidung: die Laurentiusstraße als Fahrradstraße – Ja oder Nein? Noch dominieren hier die Autos. Radler nutzen die Straße selten. Das Rad, als vorherrschende Verkehrsart mit einem für die Umwidmung geforderten Anteil von 50 Prozent am Verkehr, ist auf der Laurentiusstraße noch ein besonderes Ereignis. Was sich ja ändern könnte.

Am 14. September tagt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität. Er hat die Hoheit übers Verfahren und soll an diesem Tag über den Fortgang entscheiden. Anträge von CDU und AfD liegen schon für die Ausschusssitzung am 15. Juni vor, die Stadt will sie in die September-Sitzung geben. Beide Fraktionen wollen, dass der aus ihrer Sicht rechtswidrige Fahrradstraßen-Beschluss aus dem Februar aufgehoben wird. Ein internes Rechtsgutachten der Stadt stützt diese Auffassung, „das Guthaben ergab die Rechtswidrigkeit einer solchen Anordnung“ (Stadt). Ein Verkehrsversuch über ein Jahr, ebenfalls beschlossen, sei jedoch möglich.

Zur September-Sitzung will die Stadt ein zweites Gutachten vorlegen. Diesmal extern vergeben zum Büro „AB Stadtverkehr“. Darin soll erneut die Fahrradstraße erörtert werden – allgemein und mit Blick auf die Laurentiusstraße. Der allgemeine Teil liegt bereits vor. Er hebt ab auf das qualitative Angebot der Fahrradstraße. Durch eine Angebotsplanung könne der Radverkehr deutlich steigen. Die Planer lenken das Augenmerk damit weg von der 50-Prozent-Hürde. Zitiert wird aus einem Gutachten der Stadt Hilden, die ab einem Radanteil von mindestens 35 Prozent am Straßenverkehr Fahrradstraßen ausweist. Im Einzelfall sind in Hilden auch Quoten von 25 bis 35 Prozent akzeptabel. Aus einem Gutachten der Stadt Nürnberg zitieren die Planer die Aussage, Radverkehr werde nach der Ausweisung einer Radstraße um 20 bis 30 Prozent steigen.

Zurückdrängen des Anliegerverkehrs gefordert

Schließlich: Im Entwurf zur neuen Verwaltungsvorschrift Straßenverkehrsordnung des Bundesverkehrsministeriums werde „explizit nicht mehr das Vorherrschen des Radverkehrs gefordert.“ Fahrradstraßen seien damit zulässig „auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr.“

Was den Kfz-Verkehr betrifft, kommt bei den Planern ein Gutachten der „Unfallforschung der Versicherer“ zur Sprache. Darin wird aus Sicherheitsgründen ein deutliches Zurückdrängen des Anliegerverkehrs in Fahrradstraßen gefordert. Lediglich tatsächliche Anlieger sollten zur Vermeidung von Unfällen zugelassen werden. Was das für die Straße in der Stadtmitte bedeuten könnte, lassen die Planer offen. In der Laurentiusstraße gibt es zahlreichen Anliegerverkehr, zur Tiefgarage des Marienkrankenhaus, zum Krankenhaus insgesamt, zu einer Grundschule. Es gibt auch zahlreichen Durchfahrtsverkehr, von der Paffrather zur Odenthaler Straße. Dieser müsste umgeleitet werden. Schon fest steht: Für die Grundschule An der Strunde richtet die Stadt eine Elterntaxizone an der Brücke im Buchmühlenpark ein, sie wird noch vor der Sommerpause kommen.

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Für die wegen der Radstraße wegfallenden Parkplätze an der Laurentiusstraße wird auch nach Ersatz gesucht. Erörtert werden, so die Stadt, Möglichkeiten fürs Anwohnerparken in den Abendstunden auf dem Parkplatz hinter der Laurentiuskirche.