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Jahrelang bei Zanders eingezahltDieter Schnell fürchtet um Einlagen seiner toten Frau

Lesezeit 3 Minuten

Rentner Dieter Schnnell erhält kein Geld für seine verstorbene Frau aus der Nothilfekasse von Zanders.

  1. Jahrelang hat Dieter Schnells verstorbene Ehefrau in die Sterbekasse von Zanders eingezahlt. Es geht um 1250 Euro.
  2. Schnell fürchtet nun, dass durch die Insolvenz das Geld verloren ist. Lesen Sie hier die ganze Geschichte.

Bergisch GladbachDie Firma Zanders befindet sich im Insolvenzverfahren. Da gibt es große Gläubiger, kleine Gläubiger und ganz kleine Gläubiger. Der Pensionssicherungsfonds ist ein großer Gläubiger, da geht es um viele Millionen. Auch beim Finanzamt und der Stadt steht die Papierfabrik mit hohen Beträgen in der Kreide. Bei Dieter Schnell geht es um 1250 Euro. Das ist die Summe, die aus der Kasse der „Notgemeinschaft“ der Firma Zanders nach dem Tod von Schnells Ehefrau hätte überwiesen werden sollen. Hätte, denn die Einlagen der Notgemeinschaft gingen in die Insolvenzmasse über. Dieter Schnell ist nun Gläubiger der Firma Zanders.

Insolvenzverwalter Marc d’Avoine prüfte auf Anfrage dieser Zeitung den Fall. Und kommt zu einem klaren Ergebnis: „Ansprüche gegen die Zanders GmbH – auch gegen die Notgemeinschaft – verfallen nicht. Sie können und sollten bei der Gläubigertabelle angemeldet werden.“ D’Avoine ist sich über die Härte der Entscheidung bewusst. „Aber so ist das vorgeschriebene Verfahren.“

Dieter Schnell hat seine Frau bereits beerdigt, auf einem Friedwald. Aber Frieden hat er mit der Entscheidung von Zanders noch lange nicht gemacht. „Ich finde das schlicht ungerecht und deshalb bin ich wütend“, sagt er. Schließlich habe das Geld der Notgemeinschaft doch nichts mit der Papierproduktion zu tun. „Meine Frau hat als Rentnerin privat in diese Kasse eingezahlt. Das kann doch nicht so einfach der Insolvenzmasse zugeschlagen werden“, sagt er. „Und diese 1250 Euro werden das Unternehmen sicher auch nicht retten.“

Mehr als 30 Jahre lang eingezahlt

Über 30 Jahre hat seine Frau über ihren ersten Mann in die Notgemeinschaft eingezahlt. Bis zu dessen Tod wurden die Beträge von seinem Gehalt, beziehungsweise seiner Betriebsrente, abgezogen. Mit der erneuten Eheschließung verlor sie die Ansprüche auf die Betriebsrente ihres Mannes – zahlte jedoch privat weiter in die Zanders-Notgemeinschaft ein, ab 2013 pro Jahr 36 Euro. Ihr wurde mitgeteilt, dass im Falle ihres Sterbens 1250 Euro überwiesen würden. Schnell zeigt die Unterlagen seiner Frau, in denen der Briefwechsel mit Zanders genau dokumentiert ist: „Das war ihr wichtig und das ist für uns ja auch viel Geld.“

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Rechtsanwalt Sören Riebenstahl kann den Ärger des Mannes verstehen, bestätigt in der Sache die Aussage des Insolvenzverwalters. „Der Insolvenzverwalter ist gesetzlich verpflichtet, diese Sterbekasse für die Begleichung der Ansprüche der Gläubiger zu sichern – da hat er keine Wahl.“ Wenn er seine Ansprüche bei Zanders angemeldet hat, werde er nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wie alle anderen Gläubiger entsprechend einer Insolvenzquote bedient. Diese Quote sagt aus, wie viel Prozent jeder Gläubiger auf den festgestellten Anteil der von ihm angemeldeten Forderung erhält.

Wie viel Geld Dieter Schnell von Zanders bekommt, ist also offen. „Am Telefon hat mir eine Zanders-Sachbearbeiterin gesagt, dass ich gar nichts bekommen werde“, so Schnell. Statistisch sieht es schlecht aus. Durchschnittlich liegt die Insolvenzquote in Deutschland bei rund drei Prozent. Danach würde Dieter Schnell 37,50 Euro erhalten.