Gemeinsame ErklärungGladbacher fordert offizielles Verbot des Sitzungskarnevals
Rhein-Berg – Der freiwillige Verzicht auf Karnevalssitzungen und -partys reicht ihnen nicht: 14 Vertreter von Verbänden im Rheinischen Karneval fordern ein behördliches Verbot des Sitzungskarnevals. Unter ihnen ist auch der Präsident des Regionalverbands Rhein-Berg (RRB) im Bund Deutscher Karneval (BDK), Rolf Woschei.
Auch wenn diese Zeitung sehr früh auf die tatsächliche Rechtslage hingewiesen hat, stellen die Verbandsvertreter in einer gemeinsamen Erklärung kritisch fest: In weiten Teilen der Öffentlichkeit sei „bedauerlicherweise durch die Pressekonferenz am Dienstag in Düsseldorf der Eindruck entstanden, dass der Karneval in NRW abgesagt worden sei“, schreiben die Verbandsvertreter in einer gemeinsamen Erklärung. „Das ist falsch.“ Denn „statt klarer Entscheidungen“ habe die Politik „nur einen großen moralischen Druck aufgebaut“.
Verbände kritisieren finanzeilles Risiko für Vereine
Die Entscheidung darüber, ob Veranstaltungen stattfinden, „sollen nun die jeweiligen Veranstalter treffen und dafür auch die finanziellen Risiken tragen“, kritisieren die Karnevalsfunktionäre, die Verbände vom „Bund Ruhr Karneval“ bis zum Regionalverband Rhein-Sieg-Eifel vertreten. Die Unterzeichner fordern von der Landesregierung eine „eindeutigere Haltung“: Sie solle die Session „behördlicherseits untersagen und konkrete finanzielle Zusagen machen.“
Unterstützung von Land und Bund
Hilfen für den Karneval
Mögliche Förderprogramme für Karnevalsorganisatoren sind laut RRB-Präsident Rolf Woschei:
■ Das Programm des Landes NRW „Neustart miteinander“: Das Programm sei im Oktober bis weit ins Jahr 2022 verlängert worden, so dass „noch mehr Vereine profitieren können“. Die Antragsfrist ende danach erst am 31. Mai 2022 (bisher: 30. November 2021). Der Durchführungszeitraum ist bis zum 30. Juni 2022 erweitert worden (bisher: 31. Dezember 2021). Weitere Infos im Internet.
■ Sonderfonds des Bundes: Es werden 90 Prozent der tatsächlich angefallenen Veranstaltungskosten berücksichtigt. Zu denen zählen unter anderem Veranstaltungsstätte, Veranstaltungstechnik, Veranstaltungsausstattung sowie auch mobile Infrastruktur.
Dabei stellen sich auch die Spitzenvertreter der Karnevalsverbände hinter den zunächst wie auch in Bergisch Gladbach erklärten Verzicht auf nahezu sämtliche vor der Pandemie bekannten Karnevalsveranstaltungen in dieser Session. Die unklare Pandemielage und das Auftreten der Omikron-Variante stellten „den Karneval im Allgemeinen und Veranstalter sowie Ehrenamtler im Besonderen in den Vereinen vor große Herausforderungen“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. „Der damit verbundenen Verantwortung wollen wir uns nicht entziehen.“
Kritik ans Land: Keine konkreten Zusagen
Dem Wunsch der 17 nordrhein-westfälischen Regionalverbände des Bundes Deutscher Karneval, die Saalveranstaltungen behördlicherseits abzusagen, um jedes Ansteckungsrisiko auszuschließen, und dadurch zugleich die Vereine vor nachteiligen finanziellen Folgen zu schützen, kam die Landesregierung zum Ende der Woche bereits teilweise entgegen.
Partys, Bälle, öffentliche Tanzveranstaltungen und Ähnliches wurden per neuer Coronaschutzverordnung vorerst bis zum 12. Januar verboten. Bei gleichbleibendem Infektionsgeschehen ist von einer Verlängerung auszugehen.
Verbot ermöglicht Rückabwicklung von Verträgen
Das Verbot ermöglicht in diesem Bereich nach Informationen aus dem Ministerium die Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge.Auch der Kritik der Karnevalsvertreter, dass die Frist bis zum 23. Dezember, um Leistungen aus dem Bundesfonds zu beantragen, viel zu kurz sei, kommt das Land offenbar entgegen und will sich beim Bund für eine Fristverlängerung einsetzen.
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Die Frist müsse deutlich ausgeweitet und das Hilfsprogramm über Aschermittwoch hinaus ausgedehnt werden, hatten die Karnevalsverbände gefordert und markig unterstrichen: „Die Politik wird nicht müde, die Bedeutung des Ehrenamtes zu betonen“, so die Karnevalsvertreter in ihrer gemeinsamen Erklärung, „doch mit Vorgängen wie jenen am Dienstag in der Staatskanzlei tritt sie das Ehrenamt mit Füßen und nimmt den Akteuren die Motivation für ihr Engagement.“