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„Ich war völlig im Tunnel“Betrunkener Karnevalist verletzt in Kürten zwei Polizisten

Lesezeit 3 Minuten
Zwei Polizeibeamte sind im Straßenkarneval unterwegs.

Bei einem Karnevalseinsatz In Kürten hat ein betrunkener Jeck 2023 zwei Polizisten verletzt. Jetzt fand der Prozess statt. (Symbolfoto)

Am Ende war es eine teure Herrensitzung: Nach einem Angriff auf zwei Polizisten in Kürten zahlt ein Betrunkener Tausende Euro.

Ein Jahr und einen Tag nach seiner Gewaltattacke gegen zwei Polizisten am Rande einer Herrensitzung in Kürten ist am Dienstag ein 37-jähriger Installateur aus Bergisch Gladbach zu 4800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Familienvater, der vor dem Prozess bereits 9000 Euro Schmerzensgeld an die beiden Beamten bezahlt hatte, nahm das Urteil an.

„Wie ein Häufchen Elend“, so beschrieb es Schöffengerichtsvorsitzende Birgit Brandes, saß der Familienvater auf der Anklagebank neben seinem Verteidiger Dr. Karl-Christoph Bode und entschuldigte sich bei dem 26-jährigen Polizisten und dessen 33-jähriger Kollegin, die er in einem Moment angegriffen und geschlagen hatte, als sich die ganze Szenerie schon wieder beruhigt zu haben schien.

Karneval in Kürten: Mann hatte 2,19 Promille am frühen Nachmittag

Er könne auch nicht mehr erklären, was da über ihn gekommen sei, er könne sich gar nicht mehr erinnern. Ihm sei aber klar geworden, dass er nie wieder solche Mengen Alkohol in so kurzer Zeit zu sich nehmen dürfe – nicht nur Bier übrigens, sondern auch und vor allem Schnaps, denn sonst hätte er wohl kaum den Alkoholpegel von 2,19 Promille am frühen Nachmittag geschafft.

Gegen 15 Uhr war die Polizei mit zwei Streifenwagen zu einem alkoholbedingten Krawalleinsatz nach Kürten ausgerückt. Zunächst bekam ein dritter junger Beamter sein Fett weg, den Jörg A. (Name geändert) nämlich mit drastischen Worten beleidigte.

Plötzlich schlug der Jeck in Kürten zu

Dann beruhigte sich die Situation – scheinbar. Der 26-jährige Polizist bot dem Installateur einen Alkoholtest an, der willigte ein, der Beamte hielt ihm das Gerät hin und da schlug Jörg A. plötzlich zu – erst dem Beamten ins Gesicht, dann der Kollegin.

Was denn das eigentlich für ein Phänomen sei, dass zu viel Alkohol manche Menschen müde mache, andere anhänglich und eine dritte Gruppe ungeheuer aggressiv, fragte die Richterin in den Raum. Jörg A. konnte ihr die Antwort auch nicht geben. „Ich war damals völlig im Tunnel“, sagte er, „aber das soll natürlich keine Entschuldigung sein.“

Mein Kollege und ich haben uns geschworen, dass unser Gefahrenradar künftig bis ganz zum Ende eines Einsatzes oben bleibt.
Angegriffene Polizistin als Zeugin vor Gericht

Nachdem der angegriffene Polizist seine Aussage vor Gericht gemacht hatte und dabei auch hatte durchblicken lassen, dass ihm dieser Angriff immer noch nachgehe, vor allem bei Verkehrskontrollen, ergriff der Handwerker erneut das Wort: „Es tut mir wirklich leid. Es tut mir sehr leid!“

Der Beamte fragte zurück, wie er denn überhaupt auf die Idee habe kommen können, einen uniformierten Polizisten zu schlagen. Jörg A.: „Für mich ist das auch ein Problem. Ich kann mich nicht erinnern.“ Es sei in der Coronazeit kaum draußen gewesen, und dann sei diese Herrensitzung mit viel Alkohol gekommen.

Polizisten leiden noch heute unter den Folgen des Angriffs

Erheblicher noch als die Verletzungen des Polizisten waren die der Kollegin: Sie erlitt einer Kiefersperre, durch die sie den Mund nicht mehr komplett schließen kann und die in Nacken und Rücken ausstrahlt. Die Heilung kann noch Monate dauern, gleichwohl arbeitet sie weiterhin. „Man merkt sich, was passiert ist“, sagte sie als Zeugin, und: „Mein Kollege und ich haben uns geschworen, dass unser Gefahrenradar künftig bis ganz zum Ende eines Einsatzes oben bleibt.“

Für tätliche Angriffe auf Polizeibeamte sieht das Gesetz drei Monate Mindeststrafe vor. Da der nicht vorbestrafte Handwerker stockbetrunken und damit vermindert schuldfähig war, verschob sich das Strafmaß nach unten.

Die Sitzungsvertreterin der Anklagebehörde, eine Oberstaatsanwältin, forderte schließlich 4800 Euro Strafe, 60 Tagessätze (also zwei Monatsgehälter) zu je 80 Euro, die das Gericht auch verhängte. Der Angeklagte beteuerte in seinem letzten Wort: „Es ist mir auf jeden Fall eine Lehre.“ Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.