Das Benehmen eines Zehnjährigen konterte ein Busfahrer in Kürten mit einem Schlag in den Nacken. Jetzt stand er deswegen vor Gericht.
GerichtBusfahrer schlägt 10-jährigen Fahrgast in Kürten und muss Bußgeld zahlen
So geht’s auch nicht: Ein 68-jähriger Busfahrer muss 300 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen, weil er im vergangenen Jahr in seinem Linienbus einem zehnjährigen Schüler einen Schlag in den Nacken versetzt hat.
Grund für die Attacke: Der Junge hatte sich nach der Schule in einer Vierergruppe im hinteren Busbereich breitgemacht und die Füße auf dem gegenüberliegenden Platz abgestellt. „Leichte Schläge auf den Hinterkopf erhöhen das Denkvermögen“: Diese heute zynisch wirkende Parole mag in der Kindheit der Babyboomer (zu denen der 1955 geborene Busfahrer gehört) eine übliche Verniedlichung von Gewalt gegen Kinder gewesen sein, doch hat sich die Erde seither weitergedreht.
Busfahrer entschuldigt sich
Die Staatsanwaltschaft fand den Schlag, den der Fahrer am 30. November an der Haltestelle an der Kürtener Gesamtschule in seinem Bus führte, kein bisschen niedlich und klagte den Senior nach einer Strafanzeige der Eltern wegen Körperverletzung an.
Vor Jugendschutzrichter Ertan Güven entschuldigte sich Alexander P. (Namen geändert) zunächst für den Schlag. Seine Verteidigerin hielt ihm zugute, dass er keine Verletzungsabsicht gehabt habe. Gleichwohl rief der Richter sowohl Opfer Ben als auch dessen Kumpel Leon in den Zeugenstand.
Begleitet von Mutter beziehungsweise Vater sagten die Knirpse nacheinander aus, was sie an jenem Tag in der „Maskenzeit“ (Ben) gesehen und gehört beziehungsweise auch gespürt hatten. Der Schlag habe „mittel“ wehgetan. Ungeklärt blieb, wann der Fahrer zulangte, ob direkt oder ob er zuvor Ben aufgefordert hatte, die Füße herunterzunehmen.
Leon hatte die Situation von weiter vorne beobachtet: „Es war nicht so fest“, sagte er und auf die Nachfrage des Richters ergänzte er: „Nein, Ben hat nicht geweint.“ Richter Güven entließ die beiden jungen Zeugen mit ausdrücklichem Dank für ihre Aussage.
Angeklagter zahlt Geldauflage an Kinderschutzbund
In der weiteren Beratung wandte sich der Jurist an Fahrer P. Dessen Verhalten sei nicht in Ordnung gewesen: „Sie sind nicht berechtigt, andere körperlich zu berühren.“ Im Zweifel werde bei Kindern die klare Ansprache eines Erwachsenen genügen.
Angesichts der Umstände und des bisher untadeligen Lebenslaufes könne man das Verfahren aber mit einer Einstellung gegen Auflage (umgangssprachlich „Buße“) statt mit einer Verurteilung beenden. P. muss nun 300 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund überweisen.