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AntragKürtens SPD  will akustische Signale an Ampeln überprüfen lassen

Lesezeit 2 Minuten
Das Foto zeigt die Ampelanlage in Biesfeld

Auch in Biesfeld gibt es eine Ampelanlage

In Kürten will die SPD die Ampelanlagen überprüfen lassen: Sehbehinderte ubd Blinde hätten Probleme, die Straßen sicher zu überqueren

Die Ampelanlagen im Kürtener Gemeindegebiet will die SPD-Fraktion auf den Prüfstand stellen. Es geht um Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen, die nach Recherchen der SPD nicht sicher über die Ampel-Kreuzungen kommen.

Die akustischen und taktilen Signale seien nicht ausreichend. Über Bürgermeister Willi Heider hat die Fraktion um den Fraktionsvorsitzenden Sascha Pechbrenner einen Antrag an den Schul,- Generationen- und Sozialausschuss gestellt.

In der nächsten Sitzung wird darüber beraten. Initiator des Antrags ist SPD-Ratsherr Jürgen Brückers. Er sei mit einem sehbehinderten Bekannten in Kürten unterwegs gewesen, dieser habe einen Blindenleithund bei sich an der Seite gehabt.

Vibration fehlt

Aber trotzdem sei es nicht gelungen, eine Ampelkreuzung im Ort zu überqueren Das akustische Signal sei nicht ausreichend hörbar gewesen, Straßenlärm habe dabei eine zusätzliche Rolle gespielt. Außerdem fehle der Anlage eine taktile Rückmeldung durch Vibration am Anforderungstaster am Ampelmast. Diese Vibration sei für blinde und sehbehinderte Menschen erforderlich, um selbstständig und sicher die Straße zu überqueren.

Teilhabe am Leben nicht möglich

„Diese Einschränkungen führen dazu, dass betroffene Personen, auch in Begleitung eines ausgebildeten Blindenführhundes, die Straße nicht gefahrlos überqueren können.“ Ohne eindeutige akustische oder taktile Signale könne die Grünphase nicht erkannt werden. Das Fazit im Antrag: „Eine selbstbestimmte Teilhabe am öffentlichen Leben wird so verhindert.“

Im Antrag wird gefordert, dass sich die Verwaltung mit der Situation der Ampeln im Gemeindegebiet befassen soll. Sämtliche Ampeln sollten hinsichtlich ihrer akustischen und taktilen Signalisierung einer Prüfung unterzogen werden. Falls die akustischen Signale nicht ausreichen, sollten die Anlagen kurz- bis mittelfristig nachgerüstet werden. Die Ergebnisse der Überprüfung, so die Fraktion, sollten zur weiteren Beratung in den Fachausschuss kommen.

Im Antrag zitiert die SPD-Fraktion auch das Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3, Satz 2: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Auch die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichte öffentliche Stellen dazu, Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen.