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KarriereendeRichter aus Kürten-Bechen verhandelt seinen letzten Prozess am Oberlandesgericht

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Richter Klaus Berghaus läutet die Glocke zu seinem letzten Prozess.

Ein Glockenton zum letzten Prozess.

An seinem letzten Tag war der Saal voll von Kolleginnen und Kollegen, die sich von Richter Klaus Berghaus verabschiedeten.

Als Peter K. und Christian W. (Namen geändert) mit ihren Anwälten den Sitzungssaal 301 im Oberlandesgericht Köln am Reichenspergerplatz betraten, staunten sie: So viele Besucher passten nicht zu einem unspektakulären Zivilrechtsfall. Der Vorsitzende Richter Klaus Berghaus klärte auf: „Heute ist meine letzte Verhandlung als Richter. Es freut mich, dass viele Kolleginnen und Kollegen gekommen sind.“ Unter ihnen war der Präsident des Oberlandesgerichts, Dr. Bernd Scheiff.

Christian W. verklagte die Firma, die sein Wohnhaus in Rösrath verklinkert hatte, auf Schadensersatz. Folgendes war geschehen: Nach der Verklinkerung mit Riemchen beauftragte der Firmeninhaber Peter K. ein Subunternehmen aus dem Ruhrgebiet mit dem Verfugen. Leider hielt der Fugenmörtel nicht, lief aus, verunreinigte die Klinkerfassade und verschmutzte die Fenster so stark, dass normale Putzmittel nicht halfen. Peter K. vermutete einen „Materialfehler“.

In seinem letzten Prozess schlägt der Richter einen Vergleich vor

Das Oberlandesgericht befand, wie schon die vorherige Instanz, dass Peter K.s Angebot zur Nachbesserung drei Tage vor Fristablauf unzureichend war. Der im Gutachten genannte Betrag von über 20.000 Euro fällt nun an, damit der Kläger eine andere Firma beauftragen kann, den Schaden zu beseitigen. Da beide Parteien nicht zerstritten sind und der Schaden eindeutig vorliegt, regte Richter Berghaus einen Vergleich an. Der Kläger könnte dem Beklagten eine weitere Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen.

Die Parteien zogen sich zur Beratung zurück, während Berghaus die Gelegenheit nutzte, sich an die Besucher zu wenden. Der Saal 301, normalerweise für Verhandlungen der Schifffahrt auf dem Rhein genutzt, beherbergt Symbole wie eine Glocke und einen Anker. Für seinen letzten Verhandlungstag durfte Berghaus hier Recht sprechen. Der Saal ist auch geschichtlich interessant: Hier wurden nach 1945 Naziverbrechen verhandelt, und eine Gedenktafel im Flur vor dem Saal erinnert an die Demütigung jüdischer Juristen.

Nach kurzer Beratung kehrten die Parteien zurück und verkündeten ihren Vergleich. Peter K. darf die Schäden bis zum 31. März 2025 beseitigen, andernfalls muss er den Vorschuss für die Schadensbeseitigung laut Gutachten zahlen. Die Reinigung der Fenster wird gesondert in Auftrag gegeben. Berghaus diktierte den Vergleich in das Aufnahmegerät und spielte den Text zur Überprüfung den Parteien vor. Er freute sich über die Einigung und erklärte, dass er stets Lösungen anstrebte, die alle als gerecht empfinden. Lange Zeit arbeitete er deshalb auch als Mediator.

Zum Schluss läutete er unter der Aufsicht des Präsidenten die Schiffsglocke, die in einem fast reinen „b“ erklang, der Tonart der Blechbläser. Klaus Berghaus spielt seit Jahrzehnten Tenorhorn in der Musikgemeinschaft Bechen, in dem Ort, in dem er mit seiner Familie lebt.