Fachwerkhaus Am Brunnen 1Odenthaler wehren sich gegen Neubaugebiet am Baudenkmal
Odenthal – Wenn nebenan gebaut werden soll, nehmen das die Anlieger selten mit Begeisterung zur Kenntnis. Das ist auch bei dem geplanten Einfamilienhaus am Lanzemicher Weg nicht anders. Grundsätzlich liegt an der Stelle durch eine vor Jahren beschlossene Abrundungssatzung zwar Baurecht vor, doch hat auch der Denkmalschutz in diesem besonderen Fall ein Wort mitzureden.
Denn das Bauvorhaben grenzt unmittelbar an das unter Denkmalschutz stehende Fachwerkhaus Am Brunnen 1 (mit den markanten, wenn auch baustilmäßig wenig passenden griechischen Dekosäulen im Vorgarten). Mittlerweile sind die Fronten so verhärtet wie der Lehm, der die Fassade des Fachwerkhauses seit rund 300 Jahren zusammenhält.
Anlieger mobilisiert Politik und Denkmalschutz
Ludger Teckentrup, der in dem Fachwerkensemble, zu dem auch ein vorgelagerter Backes und ein überbauter, aber noch intakter Ziehbrunnen aus dem 18. Jahrhundert gehören, lebt und arbeitet, läuft Sturm gegen die Pläne. Der Zahntechniker hat die Politik angeschrieben, den Denkmalschutz ins Boot geholt und eine Erschließung über einen Randstreifen seines Grundstücks untersagt.
Professor Michael Werling nimmt in seiner Eigenschaft als Denkmalschutzbeauftragter des Bergischen Geschichtsvereins kein Blatt vor den Mund. Die Erlebbarkeit und Erfahrbarkeit des aus dem 18. Jahrhundert stammenden Gebäudekomplexes dürfe nicht negativ beeinträchtigt werden, schreibt er in einem Brief an Odenthals Bürgermeister Robert Lennerts. Dazu gehöre eben auch die unmittelbare Umgebung. Selbst wenn dort kein denkmalgeschütztes Haus stünde, wettert Werling, der selber Architekt ist, verbiete es sich, das angrenzende Landschaftsschutzgebiet mit einer „derartig belanglosen Kubatur zu beeinträchtigen“.
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Obwohl das Baurecht vorsieht, dass sich ein Neubau nach Art und Maß in die umgebende Bebauung einfügen muss, komme es dennoch vielerorts immer wieder zu Verschandelungen der Landschafts- und Straßenräume. Aber in unmittelbarer Nachbarschaft eines Baudenkmals, so Werling, müsse das verhindert werden.
Bürgermeister Robert Lennerts schaltet sich ein
Dass denkmalrechtliche Einwände bei der Entscheidung zu berücksichtigen wären, bestätigt die Kreisverwaltung auf Anfrage. Entsprechendes liege im Kreishaus allerdings nicht vor, so Nina Eckardt von der Kreis-Pressestelle. Denkmalrechtliche Entscheidungen seien im Genehmigungsverfahren von der Gemeinde Odenthal als Untere Denkmalbehörde zu treffen.
Dort ist nun Bewegung in die Angelegenheit gekommen, auch Bürgermeister Robert Lennerts hat sich eingeschaltet. Gespräche zwischen einer Vertreterin des Landschaftsverbandes Rheinland (der zuständigen Fachbehörde für Denkmalschutz), dem Rheinisch-Bergischen Kreis als Bauaufsichtsbehörde und der Odenthaler Verwaltung sollen für Klärung sorgen. Es werde untersucht, inwieweit der Antrag auf Aspekte des Denkmalschutzes geprüft worden ist, versichert Lennerts. Und es sei möglich, dass man mit dem Vorgang doch noch einmal in den zuständigen Ausschuss müsse, signalisiert Bauamtsleiter Uwe Koch.