Die Auseinandersetzung um die Waldfläche in Odenthal-Osenau wurde teilweise erbittert geführt.
Im Geroden in OsenauEntscheidung über Wald in Odenthal nach rund zehn Jahren gefallen
Schlussstrich unter eine rund zehn Jahre währende – und teilweise erbittert geführte – Auseinandersetzung um die Zukunft eines Grundstücks Im Geroden in Osenau. Der Ausschuss für Planen und Bauen entschied auf seiner jüngsten Sitzung mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP, das Bauleitplanverfahren zur Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplan an dieser Stelle nicht weiterzuverfolgen. Das Grundstück soll ausgewiesene Waldfläche bleiben und somit nicht bebaut werden. Die CDU blieb bei ihrer ursprünglichen Haltung, eine Umwidmung zu unterstützen.
Schon 2014 hatte das vom Borkenkäfer befallene Waldgrundstück am Wendehammer der Sackgasse in Osenau für Aufregung gesorgt. Weil es für den vorderen Teil des Areals am Ende der Straße Im Geroden einen Bauinteressenten gab, wollte die Gemeinde den Flächennutzungsplan entsprechend anpassen. Bezirksregierung, Untere Landschaftsbehörde sowie der Landesbetrieb Wald und Holz stellten sich jedoch quer.
Odenthal: Areal als Pufferzone zu Buchenwald
Sie hielten das Vorhaben für unvereinbar mit den Zielen der Regional- und Landesplanung und hatten die Bedeutung des Areals als Pufferzone zum angrenzenden ökologisch hochwertigen Buchenwald betont. Schnell formierte sich auch Protest aus dem Ortsteil. Werde erst ein Grundstück bebaut, so der Tenor, öffne das Tür und Tor für das gesamte Areal. Noch im selben Jahr lehnte es der Planungsausschuss ab, den Flächennutzungsplan für die geplante Bebauung zu ändern.
Dies, obwohl die Verwaltung im anhaltenden Widerstand von Bezirksregierung und Unterer Landschaftsbehörde einen Eingriff in die Planungshoheit der Kommune sah und zur Klage riet. Geklagt wurde nicht, die Akte aber auch nie so ganz geschlossen.
Nachdem der Regionalrat 2018 die Planung als angepasst an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bewertet hatte, wurde das Bauleitplanverfahren fortgesetzt. Widerstände aber blieben. Nun, 2023, landete das Thema wieder einmal im Planungsausschuss, um zu entscheiden, ob man das Verfahren nun doch noch weiterführen und im März über die Bürgerbeteiligung beschließen solle oder nicht.
Die „Abwägung der Gesamtumstände“ rechtfertige es, „den privaten und öffentlichen Interessen an der beabsichtigten Überplanung“ den Vorrang zu geben, gegenüber dem „Erhalt einer eher unbedeutenden Waldfläche“, so die Verwaltung. Der Planungsausschuss sah das mehrheitlich anders: „Die Naturschutzbehörden haben sich zum Teil sehr heftig dagegen ausgesprochen“, sagte Alwine Hartwig (FDP). „Ich frage mich, wofür wir die haben, wenn deren Bedenken par ordre du mufti weggewischt werden.“