Expertinnen erläuterten in Ausschusssitzung die Voraussetzungen für Biogasanlagen in Odenthal.
Expertinnen berichtenKann in Odenthal Strom durch Biogas erzeugt werden?
Mais, Gras, Zuckerrüben, Mist und Bioabfälle – eine Biogasanlage ist gefräßig und schluckt viel. Durch Vergärung wird daraus Methangas, das als Gas eingeleitet oder im Blockheizkraftwerk zur Stromerzeugung verbrannt werden kann. Die Reste aus dem Gärprozess eignen sich als Dünger für die Landwirtschaft. Ein Kreislauf, der sich schließt.
Doch was nach dem Ei des Kolumbus für ländliche Gemeinden aussieht, um günstig Energie aus nachwachsenden Rohstoffen zu gewinnen, hat so manchen Pferdefuß. Das musste die Gemeinde schon beim Thema Energiegewinnung aus Flüssen oder Abwasser erfahren, bei der Standortsuche für Windräder und jetzt auch beim Biogas.
Im Ausschuss für Infrastruktur, Verkehr und Vergabe erläuterten Ursula Jandel (Geschäftsführerin der Kreisstellen Rhein-Berg, Oberberg und Mettmann der Landwirtschaftskammer NRW) und Isabelle Grudda (Referentin des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW e.V.) die Voraussetzungen für Bau und Betrieb von Biogasanlagen.
Odenthal: Gülle-Kleinanlagen am ehesten umsetzbar
Am ehesten umsetzbar in Odenthal sind wohl die Gülle-Kleinanlagen zur Stromerzeugung in landwirtschaftlichen Betrieben, die über Gülle verfügen. Will aber eine Kommune auf diesem Feld tätig werden, dann unterliegt sie noch einmal besonderen Auflagen und kann wegen möglicher Geruchsbelästigungen auch nur im Gewerbegebiet bauen.
Die Ausbeute dieser Anlagen sei mit Mais-Silage am größten, referierte Jandel. „Doch den Mais wollen die Landwirte oft lieber als Tierfutter nutzen“, schränkte sie ein. Als Ersatz könnten auch Rindergülle und Mist verwendet werden, allerdings sei dann die Energieausbeute und damit die Wirtschaftlichkeit geringer.
Obwohl politisch gewollt, schränkten viele Vorgaben den Bau und Betrieb ein. Die Anlagen, genehmigungsfähig für sogenannte privilegierte Betriebe im Außenbereich oder in Gewerbegebieten, müssten in direktem Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen, der Tiere hält. Der Landwirt müsse auch als Betreiber der Biogasanlage fungieren, die Biomasse von seinem oder einem benachbarten Hof stammen, auch die Größe sei vorgeschrieben, so Jandel.
Im Bergischen gibt es keine zehn Biogasanlagen
Die Auflagen haben Folgen: „Im Bergischen sind keine zehn Biogasanlagen in Betrieb“, sagte sie. Aber immerhin einige in Planung. Und die Wirtschaftlichkeit? Eine Biogasanlage, die mit Rindergülle arbeite, benötige einen Hof mit schätzungsweise 170 Kühen, 170 Jungrindern, zehn Bullen.
Die zentrale Frage nach der Wirtschaftlichkeit für Odenthal, die die Ausschussmitglieder umtrieb, konnte auch Isabelle Grudda nicht beantworten. Dazu müsse zunächst geklärt werden, welche Substrate und Mengen zur Verfügung stünden, welche Standorte möglich seien und was mit dem Gas und anfallenden Gärprodukten geschehe. „Eine 400-Kilowatt-Anlage müsste es aber vermutlich schon sein“, schätzte die Referentin.
Auch andere Fragen schlossen sich in der Diskussion an: „Welche Geruchsbelästigungen sind zu erwarten?“ (Dr. Heinz-Hubert Fischer, CDU), „Sind Biogas-Anlagen das Ende der Weidewirtschaft?“ (Dr. Kirsten Klamroth, FDP). „Welche Fläche braucht eine Anlage?“ (Bauamtsleiter Uwe Koch).
Um Antworten zu finden, beantragte die CDU, 5000 Euro für eine Studie in den Haushalt einzustellen, das Geld allerdings mit einem Sperrvermerk zu versehen. Dem folgte die Mehrheit, bei einer Enthaltung der Grünen. Die FDP hielt die Studie für Geldverschwendung und stimmte dagegen.