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AbfallentsorgungWird Odenthaler Müll nach Wechsel zum Bav für Härtefälle teurer?

Lesezeit 3 Minuten
Ein Säugling trägt eine Windel, während er auf einer Kommode liegt.

Windeln kosten viel Geld und verursachen viel Müll. In Odenthal gilt daher bisher eine soziale Klausel für Härtefälle.

Bisher konnten Familien mit Babys oder Pflegebedürftigen unentgeltlich eine zusätzliche Tonne für Windeln und Inkontinenzvorlagen erhalten.

Die Gemeinde Odenthal will die Aufgabe der Müllentsorgung an den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (Bav) abtreten. Was im Rathaus zu weniger Verwaltungsaufwand und damit für personelle und finanzielle Einsparungen führen soll, könnte einige private Haushalte möglicherweise künftig finanziell stärker belasten.

Das befürchtet jedenfalls Andreas Fritsch. Konkret sorgt er sich darum, dass pflegebedürftige Personen und Familien mit Kleinkindern stärker zur Kasse gebeten werden könnten. Weil bei diesen Personengruppen durch die Verwendung von Einmalwindeln, Inkontinenzvorlagen oder durch andere medizinisch notwendige Hygieneartikel oft besonders viel großvolumiger Müll anfällt, bietet Odenthal in seiner Abfallentsorgungssatzung unter Paragraf 11, Punkt 7 eine sogenannte „soziale Variante“ an.

Ob die soziale Komponente der Satzung auch beim Bergischen Abfallwirtschaftsverband gilt, ist ungewiss

Sie ermöglicht, dass Familien mit Kleinkindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr oder mit pflegebedürftigen Personen im Haushalt auf Antrag zeitlich befristet - beziehungsweise bis auf Widerruf - eine größere oder zusätzliche Restmülltonne kostenfrei erhalten. Bei Kleinkindern werden wöchentlich zehn Liter und bei pflegebedürftigen Personen 20 Liter wöchentlich zugrunde gelegt.

Ob diese soziale Komponente auch im noch auszuhandelnden Vertragswerk mit dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband verankert werden kann und soll, das ist noch ungewiss. „Ich habe die Sorge, dass solche Nachteilsausgleiche mit dem Bav nicht geregelt sind“, sagt Andreas Fritsch, der ebenso wie seine Frau auf den Rollstuhl angewiesen ist und daher von der Odenthaler Sonderregelung profitiert: Neben der normal zu bezahlenden Restmülltonne steht vor seinem Haus auch eine graue Tonne, die derzeit zusätzlich und unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.

Beirat soll neue Satzung für Odenthal aushandeln

Damit ohnehin benachteiligte Personen nicht zusätzlich belastet würden, sei es notwendig, die soziale Variante auch in der neuen Satzung zu verankern, fordert der Rechtsanwalt, der auch stellvertretender Vorsitzender des Inklusionsbeirates Odenthal (IBO) ist. Die vertragliche Vereinbarung mit dem Bav wird von der Gemeinde so zügig wie möglich angestrebt.

Durch einen eigenen politischen Beirat, so das Konzept, sollen für die Politik in Odenthal auch künftig Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Abfallentsorgung bestehen, insbesondere bei den Themen Gebührenkalkulation, Leistungsumfang und Abfallwirtschaftskonzept, hatte die Verwaltung der Politik versichert. Alle fünf Jahre bestehe ein Kündigungsrecht.

Das Wiegesystem der Gemeinde Kürten wurde vom Bav übernommen

„Satzungsmäßig können wir uns individuell aufstellen“, bestätigte Thorsten Stefer von der Gemeindeverwaltung Odenthal. Dazu diene der Beirat, in den Odenthal Vertreter entsende und der die Satzung mit dem Bav aushandele. „Wir sind momentan noch Herr des Verfahrens“, betonte Stefer. Theoretisch sei alles möglich, das zeige auch der Fall im benachbarten Kürten, dessen Sonderreglung des Müllwiegens vom Bav übernommen wurde.

Persönlich, so Kämmerer Stefer, sei er allerdings der Meinung, dass die bisherige Odenthaler Regelung mit zu viel bürokratischem Aufwand verbunden sei. Daher halte er Überlegungen für sinnvoll, wie man es in Zukunft einfacher und möglicherweise auch gerechter gestalten könnte.

Der Bergische Abfallwirtschaftsverband verwies auf Nachfrage auf die Zuständigkeit der jeweiligen Kommune. Ganz allgemein, so hieß es inoffiziell, gälten die Grundsätze des Gebührenrechts allerdings für alle in gleicher Weise. Soziale Sonderregelungen seien daher nicht in Gebührensatzungen zu verankern, sondern über den kommunalen Haushalt zu finanzieren.