Eine Plakette am Haus soll an die offensichtlich rechtsextremistisch motivierte Tat von 2003 erinnern.
GedenksteinOverath will an Opfer von rechtsextremistisch motiviertem Dreifachmord erinnern
Sie waren sich alle einig: CDU, FDP, Grüne und SPD stellten im Haupt- und Finanzausschuss einen interfraktionellen Antrag, mit einer Gedenkplakette an den Dreifachmord an einem Rechtsanwalt, seiner Frau und seiner Tochter zu erinnern.
Die Tat war erst vor rund einem Jahr als offensichtlich rechtsextremistisch motiviert eingeordnet worden. Der frühere Bürgermeister von Overath, Andreas Heider, hatte sich dafür stark gemacht, mit einem Erinnerungszeichen ähnlich den „Stolpersteinen“ an die grausame Tat zu erinnern. Der Rechtsextremist Thomas A. hatte in einer Anwaltskanzlei auf der Overather Hauptstraße gehen die tödlichen Schüsse auf den Overather Rechtsanwalt, seine Frau und seine Tochter abgegeben.
Overather Ausschuss will zuerst Betroffene fragen
Wunsch der Ratsfraktionen ist es nun, dauerhaft an die rechtsextrem motivierte Tat vom 7. Oktober 2003 zu erinnern, indem zum Beispiel an oder vor dem Gebäude der damaligen Anwaltskanzlei eine Gedenkplakette oder ein Gedenkstein angebracht werden soll.
Zu prüfen sei, ob der Eigentümer des Gebäudes sowie die Angehörigen der Mordopfer mit einer solchen Gedenkstelle einverstanden seien. Dafür sollten Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Die Aufstellung eines Gedenksteins am Ort des Verbrechens solle, so der Wunsch der Ratsfraktionen, im Rahmen einer kleinen Gedenkfeier am 20. Jahrestag der rechtsextremen Gewalttat erfolgen.
Dreifachmord war ein Schock für Overath
Auch ohne die Einordnung als rechtsextreme Gewalttat sei der brutale Dreifachmord damals ein Schock für die bis dahin friedliche Stadt Overath gewesen und sei eines Gedenkens wert, so die vier Fraktionen in ihrem Antrag.
Und weiter heißt es: „Wir wollen den 20. Jahrestag der Tat dafür nutzen, die Erinnerung daran sowie an den rechtsradikalen Hintergrund der Tat und des Täters dauerhaft zu erhalten, indem in unmittelbarer Nähe des Tatortes ein gut sichtbarer Hinweis auf das politische Verbrechen angebracht wird.“
Gedacht ist an eine Gedenkplakette an der Hauswand oder auf einem Gedenkstein auf der öffentlichen Fläche vor dem Haus des Geschehens. Die Verwaltung soll nun unterschiedliche Umsetzungsvorschläge erarbeiten und diese der Politik vorlegen. Bei der Formulierung eines Gedenktextes für die Opfer der Tat im Jahr 2003 werde Andreas Heider ebenso wie die Fraktionen gern behilflich sein.