Superman in BedrängnisOverather Buchhändler darf Logo nicht mehr tragen
Overath – Das war ein Schock für den Overather Buchhändler Alexander Bücken: Er bekam unerfreuliche Post von einer Anwaltskanzlei, die ihm untersagte, weiterhin das an das „Superman“-Logo angelehnte Signet „Super-Bücher-Held“ für sein Kostüm zu nutzen. „Der amerikanische Verlag, der die Rechte an Superman hält, war wohl nicht so begeistert“, sagt Bücken etwas kleinlaut.
Seit März 2020, seit dem ersten Corona-Lockdown, ist Bücken mit seinem alten Superman-Kostüm und dem Logo des Super-Bücher-Helden in Overath unterwegs, um Menschen Freude und Bücher zu bringen. Eine ganze Reihe witziger und verrückter Werbe-Videos wurden gedreht, es gab schon Fernsehbeiträge mit dem Super-Bücher-Helden – die Idee kam gut an bei den Overather Leseratten. Vor allem die Kinder waren begeistert, wenn der Super-Bücher-Held kam und sie mit neuem Lesestoff versorgte.
„Ich bin wirklich hintenübergefallen“
Doch nun drohte dem Superhelden aus Overath das Aus: Zu ähnlich, befanden der amerikanische Verlag und die beauftragte Anwaltskanzlei, sei das Logo des Super-Bücher-Helden dem von Superman, Bücken erhielt also die Aufforderung, das Logo nicht mehr zu verwenden und überdies alle bereits veröffentlichten Videos zu löschen. Bücken: „Das geschah aber alles sehr höflich, die Kanzlei hätte mich ja auch mit Kosten überziehen können. Darüber bin ich sehr froh.“
Einkaufsvergnügen
Dank der im Rheinisch-Bergischen Kreis gesunkenen Inzidenz-Zahlen ist auch der Besuch in einer Buchhandlung wieder möglich, wenn auch unter Auflagen. Ein Kunde pro 20 Quadratmeter Ladenfläche darf empfangen werden, erforderlich ist aber ein Corona-Test, der Nachweis über die vollständige Impfung oder die Genesung.
Dennoch war das anwaltliche Schreiben eine böse Überraschung: „Ich bin wirklich hintenübergefallen, war total überrascht“, sagt der Overather Buchhändler mit den kreativen Ideen. Er habe, schildert Bücken, ja immerhin die Marke Super-Bücher-Held beim Patentamt eingereicht, um sie zu schützen – nicht ahnend, dass das bei Markenrechtsverletzungen nicht ausreicht. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, sagt Bücken seufzend, der sich nun etwas anderes einfallen lassen musste. Das neue Logo steht bereit. Am Freitag kam auch das Okay von der Anwaltskanzlei, dass es weit genug entfernt vom Superman-Logo sei und verwendet werden dürfe.
Neue Videos geplant
Künftig ist der Super-Bücher-Held also wieder unterwegs, jetzt mit einem Logo in Form eines stilisierten Buchs, auf dem die Buchstaben SBH zu sehen sind. Darunter steht Super-Bücher-Held, das Ganze in orange und gelb auf blau-schwarzem Grund. Seinen dunkelroten Superhelden-Anzug und die Maske wird Bücken aber weiter tragen.
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Als erstes will der Buchhändler neue Videos drehen, um die zu ersetzen, die er aus dem Netz nehmen musste. Er habe, sagt der Overather, noch einen ganzen Fundus an Ideen, die er noch nicht genutzt habe. „Da fällt mir noch vieles ein für die Videos“, sagt Bücken, „das ist längst noch nicht ausgereizt.“