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Differenzierte HebesätzeWieso in Overath alle Grundstücke gleich besteuert werden

Lesezeit 3 Minuten
Die Grundsteuer wird neu aufgestellt. Eigentümer von Grundstücken und Häusern müssen ihre Daten den Finanzämtern melden.

Overath entscheidet sich gegen differenzierte Hebesätze.

Das Land NRW stellt es Kommunen frei, zwischen Wohn- und Nicht-Wohngrundstücken zu unterscheiden. Damit sollen Wohnkosten gesenkt werden.

Mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2025/26 und der Erhöhung der Grundsteuer hat der Stadtrat sich gegen differenzierte Hebesätze entschieden. Im Sommer 2024 hat der Landtag NRW ein Gesetz verabschiedet, das es den Kommunen freistellt, Wohn- und Nicht-Wohngrundstücke unterschiedlich zu besteuern. Das soll die steuerliche Mehrbelastung von Wohngrundstücken eindämmen, die durch die Grundsteuerreform aufkommt.

Allerdings steht dieses Gesetz in der Kritik und viele Kommunen in NRW haben sich gegen differenzierte Hebesätze entschieden. Der Städtetag NRW sieht verfassungsrechtliche Risiken und warnt davor, die differenzierte Besteuerung einzuführen. Ein Gutachten, das der Städtetag beauftragt hat, bestätigt diese Auffassung und zeigt rechtliche Risiken für die Städte auf.

Darin heißt es unter anderem, dass es „zweifelhaft“ sei, ob die Abmilderung von Mehrbelastungen durch die Grundsteuerreform als Grund ausreiche, um Grundstücke unterschiedlich zu behandeln.

Rechtliches Risiko: Grundstücke werden nicht gleich behandelt

Das Gutachten sieht durch das Landesgesetz Wohngrundstücke „pauschal“ privilegiert, da sie geringer besteuert werden als Nicht-Wohngrundstücke. Das könne dazu führen, dass „die volle Grundsteuerbelastung unter Umständen nur ein kleiner Teil der Steuerpflichtigen tragen muss.“

Diese „Überprivilegierung“ könne sich noch als unzulässig herausstellen und Kommunen müssten genau prüfen und begründen, ob so eine Ungleichbehandlung rechtens ist. Da das Gutachten verfassungsrechtliche Risiken sieht und die Hebesatzdifferenzierung nachträglich als unwirksam erklärt werden könnte, rät es Kommunen, einen einheitlichen Hebesatz für alle Grundstücke zu bestimmen.

An diese Empfehlung hatte sich die Verwaltung gehalten. Sie sehe ein großes Problem in der Bewertung von gemischt genutzten Grundstücken. „Sollte in fünf Jahren ein Gericht sagen, die differenzierten Hebesätze sind rechtswidrig, sind die einheitlichen Sätze weg und wir müssten die Jahre eventuell zurückzahlen“, sagte Bürgermeister Christoph Nicodemus im Stadtrat. Das würde die finanzielle Schieflage der Stadt erhöhen und das Risiko könne die Verwaltung nicht eingehen.

SPD kritisiert Overather Verwaltung

Eine Entscheidung, die von Hans Schlömer (SPD) kritisiert wurde. Von Seiten des Landes liege ein Gutachten vor, das „Bedenken gegen die Einführung der Differenzierungsoption umfassend ausräumt“, heißt es auf der Webseite der Finanzverwaltung NRW.

Ein Argument, das das Gutachten anbringt: Der „Differenzierungsspielraum“, also die mögliche Ungleichbehandlung von Grundstücken, hänge mit Wohnkosten und Miete zusammen: „In Zeiten, in denen Wohnkosten steigen, ist der Differenzierungsspielraum größer. In Zeiten nachweislich niedriger Wohnkosten, guter Lohnentwicklungen, aber auf der anderen Seite ohnehin schon hoher Belastungen der Eigentümer und Nutzer von Nichtwohngrundstücken, kann der Differenzierungsspielraum unter Umständen auch kleiner werden.“

Schlömer sehe durch die einheitliche Erhebung eine verpasste Chance, Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Andere Städte, beispielsweise Bergisch Gladbach, hätten diese Möglichkeit wahrgenommen. Schlömer: „Mit den differenzierten Hebesätzen hätten wir eine Grundsteuer B von 780 Prozentpunkten. Leider hat sich die Verwaltung dagegen entschieden.“