KommentarDie Kritik aus Rhein-Berg am Wahlrecht ist richtig - aber bitte nicht überziehen

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Auch die kleineren Parteien im Bergisch Gladbacher Rat fürchten, Sitze zu verlieren.

Auch die kleineren Parteien im Bergisch Gladbacher Rat fürchten, Sitze zu verlieren.

Kleinere Parteien beschweren sich über das neue Wahlrecht, sollten aber nicht von einer Verzerrung sprechen - meint unser Autor.

Dass sich politische Kräfte ein Wahlrecht ausdenken, von dem sie selbst voraussichtlich profitieren, und sich dabei gegen eine Minderheit durchsetzen, die durch die Reform voraussichtlich schlechter abschneiden wird, hat naturgemäß ein „G'schmäckle“.

Auch wenn die Landtagsmehrheit gute Argumente für die Wahlrechtsreform ins Feld führen kann, macht es einen schlechten Eindruck, dass sich für die Neuregelung keine breite Mehrheit gefunden hat.

Parteien können auf ihre Vertreter in Düsseldorf einwirken

Die Politik in den Kommunen, die nun mit den Auswirkungen der Reform zurechtkommen muss, ist für die Beschlüsse des Landtags natürlich nicht verantwortlich – die Parteien vor Ort können aber auf ihre Vertreterinnen und Vertreter im Landtag einwirken und auf ein demokratisch weniger angreifbares Wahlrecht dringen.

Allerdings sollten die Kritiker der Wahlrechtsreform bei ihren berechtigten Einwänden „die Kirche im Dorf“ lassen: Im Vergleich zu den Verzerrungen des Wählerwillens, die sich bei einem Mehrheitswahlrecht in anderen Demokratien ergeben, sind die Abweichungen vom Wählerwillen, die bei NRW-Kommunalwahlen möglich sind, doch sehr überschaubar.