Was der neue Regionalplanentwurf für Rhein-Berg bedeutet und wo er Anlieger zunächst stutzen lässt. Bis 15. November sind Eingaben möglich.
Neuer RegionalplanDas Ende der Erddeponie Lüderich steckt nur im Begleittext
Neue Wege führen über die hügelige Landschaft, links und rechts wachsen die ersten Bäume. Kaum noch etwas erinnert auf der Fläche daran, dass sich hier auf dem Lüderich bis Ende 2019 eine Erddeponie befand und der Boden, über den heute Wanderer stapfen, einst von Tausenden Lastwagen hier abgekippt wurde. Im derzeit in der zweiten Offenlage befindlichen Regionalplan Köln ist sie allerdings weiterhin enthalten. Bereits in der ersten Version des Regionalplans, der die Entwicklungsmöglichkeiten in der Region für die nächsten Jahre aufzeigen soll, hatte das für Irritationen derjenigen Anlieger gesorgt, die eine Wiederinbetriebnahme des Deponiestandorts fürchteten.
Jetzt allerdings ist etwas anders: „Wir haben festgeschrieben, dass sich die Deponie Lüderich in der Stilllegungsphase befindet“, erläutert Rainer Deppe aus Overath, der sich als Vorsitzender des Regionalrats in den vergangenen Jahren ungezählte Stunden mit dem Plan und Eingaben dazu beschäftigt hat. Einfach rausnehmen lässt sich die bereits nahezu vollständig rekultivierte Deponie aus landesrechtlichen Gründen nicht, wie CDU-Politiker Deppe bereits 2022 erläutert hat. Vielmehr sei es eine planerische Vorschrift gewesen, auch ehemalige Deponiestandorte weiter mit aufzunehmen.
In der textlichen Beschreibung des Plans findet sich nach dem damaligen Protest nun allerdings der Satz: „Mit Feststellung der endgültigen Stilllegung und Beginn der Nachsorgephase wird die regionalplanerische Sicherung funktionslos.“ Heißt: Damit wird endgültig ausgeschlossen, dass der vormalige Erddeponiestandort nochmals genutzt werden könnte – sobald die Nachsorgephase festgestellt ist.
„Wir haben lange für diesen Satz gekämpft“, erinnert sich Deppe an die Verhandlungen. Insgesamt waren in der ersten Offenlage des Regionalplans 7000 Einzeleingaben eingegangen, von rund 2500 Personen. Gegenüber dem ersten Entwurf gab es nun 1000 Änderungen des Regionalplans.
Wer nun im Fall der Erddeponie auf dem Lüderich die „endgültige Stilllegung und Beginn der Nachsorgephase“ feststellt? „Damit liegt der Ball wieder beim Kreis beziehungsweise beim Bergischen Abfallwirtschaftsverband“, sagt Deppe. „Es besteht kein Grund zur Besorgnis, dass dort noch einmal ein Deponiebetrieb aufgenommen wird“, beruhigt der Regionalratsvorsitzende.
„Uns war es immer wichtig, die Wünsche der Kommunen zu berücksichtigen“, beschreibt Deppe das Vorgehen beim Umgang mit den Eingaben zum Regionalplan. Dabei seien vormals im Regionalplan enthaltene Entwicklungsflächen für Wohnbebauung oder Gewerbe eher zurückgenommen worden.
Ein Überblick über die wichtigsten Veränderungen in Rhein-Berg gegenüber dem ersten Planentwurf:
Gegenüber dem ersten Regionalplanentwurf hat es folgende Veränderungen in Rhein-Berg gegeben. Ein Überblick:
Bergisch Gladbach: Die Erweiterung des Gewerbegebiets Zinkhütte (Neuborner Busch) wurde zurückgenommen. Das Zanders-Gelände wird vom Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung zum Allgemeinen Siedlungsbereich (um dort künftig auch Wohnbebauung zu ermöglichen). Die Fläche für ein mögliches Gewerbegebiet auf Bergisch Gladbacher Gebiet an der Landstraße in Richtung Spitze wird auf Wunsch der Stadt vergrößert. Der bereits im vorherigen Regionalplan ausgewiesene Allgemeine Siedlungsbereich in Refrath und Frankenforst bis zur Autobahn 4 wird beibehalten. Der Allgemeine Siedlungsbereich auf der Wiese am Hebborner Kreuz wird gestrichen, ebenso eine Fläche Allgemeinen Siedlungsbereichs in Herkenrath-Braunsberg. In Rommerscheid wird stattdessen ein bislang von bebauten Straßen umgebenes, allerdings in einer Senke befindliches Gebiet in den Allgemeinen Siedlungsbereich aufgenommen.
Angepasst wird der Regionalentwicklungsplan an den in den vergangenen Jahren neu aufgestellten Flächennutzungsplan der Stadt Bergisch Gladbach an folgenden Stellen: Schildgen, Nussbaum, Bockenberg, Moitzfeld, Max-Planck-Straße, Herkenfelder Weg, Lochermühle, Weidenbuscher Weg (bleibt, wie er im Gelände besteht).
Overath: Das Schulzentrum Cyriax bleibt, wie es besteht, Allgemeiner Siedlungsbereich. Ebenso das Gewerbegebiet Vilkerath. In Immekeppel wird der Allgemeine Siedlungsbereich ausgeweitet. Kleinere Arrondierungen gibt es in Heiligenhaus (Richtung Hohkeppel), Marialinden, Rappenhohn und Overath-Ost (Rücknahme).
Rösrath: Das Schulzentrum kann wie vorgesehen bei Bedarf bis kurz vor den Paffrather Hof erweitert werden. Angrenzend an das Gewerbegebiet Sülzer Burg auf Lohmarer Stadtgebiet wird in Rösrath-Rambrücken ein Gewerbe- und Industrieareal im Regionalplan ausgewiesen. In Lehmbach-Nord fällt ein bislang ausgewiesener Allgemeiner Siedlungsbereich (auch wegen der Hochwassergefahr) nun weg. In Hoffnungsthal wird der Allgemeine Siedlungsbereich angepasst.
Kürten: Der vorhandene regionale Grünzug wird aus Richtung Herkenrath bis ins Dürschbachtal ausgeweitet.
Odenthal: Der Regionalplan wird gemäß dem bestehenden Odenthaler Flächennutzungsplan angepasst in Altehufe, Eikamp und Holz.
Noch bis Freitag, 15. November, können im Rahmen der zweiten Offenlage des Regionalplans Stellungnahmen via Internet abgegeben werden.