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Wunderkerzen und KnallerbsenDiese Vorschriften gelten an Silvester in Rhein-Berg

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Silvester ohne Raketen und Böller, dafür mit Wunderkerzen und Knallerbsen.

Rhein-Berg – Das Ende eines außergewöhnlichen Jahres steht vor der Tür. Doch Corona verhagelt den gewohnten Rutsch ins neue Jahr. Auch an Silvester gelten strenge Regeln. Was am 31. Dezember in den Städten und Gemeinden im Kreis erlaubt ist – und was nicht.

Geht es nach den Behörden, soll Silvester dieses Jahr ganz ausfallen. Zumindest so, dass es unsichtbar bleibt. „Im öffentlichen Raum wird es kein Silvester geben“, sagt Ute Unrau, Leiterin des Ordnungsamtes in Bergisch Gladbach. Aus Gründen des Infektionsschutzes sollten sich zu Silvester möglichst wenige Menschen treffen und zusammen feiern. Denn das Virus legt keine Pause ein – auch nicht, um zu feiern, das man Jahr 2020 endlich hinter sich lassen kann.

Aber was ist mit Böllern und Raketen?

Es gibt zwar ein bundesweit verhängtes Verkaufsverbot von Pyrotechnik. Aber viele fragen sich, ob man diejenigen Raketen, die man bereits im alten Jahr gekauft hat, abfeuern dürfe. Birgit Bär, Pressesprecherin der Kreisverwaltung, sagt dazu: „Für uns hat sich die Frage gar nicht erst gestellt, ein generelles Böllerverbot auszusprechen.“ Denn der Inzidenzwert liegt im Rheinisch-Bergischen Kreis mit 132,7 weit unter der kritischen Marke von 200. Wird dieser Wert überschritten wie im benachbarten Oberbergischen Kreis dürfen zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Böllerverbote und Ausgangssperren ausgesprochen werden.

Das heißt also: Böllern ist im Kreisgebiet nicht generell untersagt. Den einzelnen Kommunen bleibt es aber überlassen, ob sie Feuerwerke an besonderes publikumsträchtigen Orten untersagen, um Menschenansammlungen zu verhindern.

Kein generelles Böllerverbot im Kreis

Ute Unrau gibt sich zuversichtlich: Solche Verbote seien gar nicht nötig, die geltenden Regeln reichten völlig aus. Das Verkaufsverbot gelte bundesweit, und auch online bestelltes Feuerwerk dürfe nicht mehr an die Kunden ausgeliefert werden. „Wir haben hier auch keine Hotspots vergleichbar mit der Kölner Altstadt“, meint die Leiterin des Ordnungsamtes. Und am sonst so beliebten Aussichtspunkt im Stadtgarten unterhalb des Vinzenz-Pallotti-Hospitals seien diesmal keine feiernden Gruppen zu erwarten. „Es lohnt sich nicht, dort hinzugehen. Es gibt ja nichts zu sehen.“

Draußen das neue Jahr zu begrüßen, wird sowieso ziemlich schwer. Veranstaltungen, Ansammlungen, öffentliche Festivitäten sind alle flächendeckend untersagt. Und Alkohol im öffentlichen Raum zu trinken, verbietet die Corona-Schutzverordnung ebenfalls. Man kann sich also mit den Nachbarn vor der Tür treffen, aber ohne mit einem alkoholischen Getränk anzustoßen. Auch der Mindestabstand von 1,50 Metern muss eingehalten werden.

Fünf Personen aus zwei Haushalten

Und die Anzahl der Leute, die zusammenstehen dürfen, ist begrenzt: auf die Personen des eigenen Hausstands und eines weiteren Haushalts. Maximal dürfen es fünf Personen werden, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Das gilt auch für die Feier in den eigenen vier Wänden. Mit welchen Getränken man sich zuhause zuprostet, ist dagegen nicht reglementiert.

Ein stilles Silvester ist dieses Jahr also angesagt – mit Knallerbsen und Wunderkerzen. Die Behörden wollen mit den vielen Verboten, wie fast das ganze Jahr über schon, Menschenansammlungen verhindern und so die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen. „Es bleibt noch ein Appell an die Umsicht und Vernunft“, sagt Kreissprecherin Birgit Bär. Sie weist auch darauf hin, dass die ohnehin überlasteten Krankenhäuser nicht noch zusätzlich belastet werden sollen. Denn umso weniger Feuerwerk und Böller gezündet würden, umso weniger Menschen verletzten sich dabei und müssten in die Notfallambulanzen gebracht werden.

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Auch der Hinweis von Ute Unrau auf die Kontrollen bleibt nicht aus. Städtisches Ordnungsamt und Polizei seien für die Überwachung der Maßnahmen zuständig: „Aber ich bin mir sicher, dass es an Silvester so ruhig bleibt wie an den Weihnachtstagen.“